Die Gehälter in Stuttgart
Stuttgart ist ein wichtiges Zentrum des deutschen Hochtechnologiesektors. Viele Betriebe der deutschen Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie sind hier beheimatet. Aber auch zahlreiche international renommierte Unternehmen und Konzerne haben hier ihren Sitz. Stuttgart ist auch Börseplatz, wodurch naturgemäß auch zahlreiche Finanzunternehmen in der Stadt tätig sind. Auch mehrere regionale und überregionale Versicherungen sind in Stuttgart vertreten. Die Medienlandschaft ist eher regional geprägt. Der Stuttgarter Bahnhof ist ein wichtiges Drehkreuz für den nationalen und internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Die Stadt besitzt einen eigenen Flughafen und ist auch an das Autobahnnetz angeschlossen. Das öffentliche Nahverkehrssystem unterhält zahlreiche Verbindungen in der Stadt und ist gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Parkettleger in Stuttgart beträgt 1.232,64 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 465,28 | € 2.000,00 | € 1.232,64 |
Netto | € 403,17 | € 1.496,40 | € 949,79 |
Für die Ausbildung zum/r Parkettleger/in werden vorwiegend Bewerber mit Hauptschulabschluss eingestellt. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt im dualen System im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Parkettleger/innen arbeiten hauptsächlich bei Parkettlegebetrieben oder auch in Unternehmen für Bodenbeläge. Dabei kann er/sie auch im Einzelhandel im Verkauf von Bodenbelägen und Teppichen tätig sein. Diese Betriebe bieten oftmals auch die Verlegung von Parkettböden mit an, was dann von dem/r Parkettleger/in ausgeführt werden kann. Durch die Arbeiten des/r Parkettlegers/in werden Innenräume verschönert und wohnlich gemacht. Egal ob es sich dabei um Mosaik-, Stab-, Intarsien- oder auch Schiffsbodenparkett handelt, durch das Verlegen des jeweiligen Parkettbodens wird dem Raum eine entsprechende Ausstrahlung und Wärme gegeben. Vor den eigentlichen Verlegearbeiten muss von dem/r Parkettleger/in zuerst der jeweilige Untergrund .
Die Gehäter Parkettleger basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden