Die Gehälter in Mönchengladbach
Mönchengladbach war lange Zeit ein wichtiger Standort der Textil- und Bekleidungsindustrie. Auch heute sind noch einige Unternehmen dieser Branche in der Stadt vorhanden. Andere Unternehmen sind allerdings im Bereich des Maschinenbaus, in der Elektrotechnik und im Transportwesen tätig. Auch die Bedeutung des Tourismus in der Stadt ist nicht vernachlässigbar. Die Stadt zieht mit ihren vielen Parks, der Altstadt, denkmalgeschützten Gebäuden und vielen Theater- und Musikdarbietungen viele Besucher an. Die Medienlandschaft der Stadt setzt sich aus regionalen Radio- und Printmedien zusammen. In der Stadt verkehren öffentliche Linienbusse. Für den internationalen Luftverkehr steht der Flughafen Düsseldorf zur Verfügung, der nicht weit entfernt ist.
Das Durchschnittsgehalt für Hotelkaufmann in Mönchengladbach beträgt 1.903,39 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.698,67 | € 2.108,11 | € 1.903,39 |
Netto | € 1.194,19 | € 1.634,62 | € 1.414,41 |
Der/die Hotelkaufmann/-frau koordiniert die gesamten Abläufe in dem Hotel und ist für die Zusammenwirkung von Übernachtungen, Restaurant, Lager, Küche und Verwaltung zuständig. Durch die umfassende Ausbildung ist es den Hotelkaufleuten möglich, in jeden einzelnen Bereichen eines Hotels mitzuwirken.
In der Hauptsache umfasst das Tätigkeitsfeld der Hotelkaufleute organisatorische Tätigkeiten, Buchhaltung und der Einkauf. Die Haupteinsatzgebiete für den/die Hotelkaufmann/-frau sind Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten. Sie können jedoch auch in Restaurants oder Cafes und in Privat- oder Kurkliniken arbeiten. Weitere mögliche Arbeitgeber können auch Reisebüros oder Werbeagenturen, die Gastronomiekonzepte erstellen, sein. Zur Ausbildung in diesem vielfältigen Beruf der Hotelkaufleute ist zwar keine besondere Schulbildung vorausgesetzt, dennoch werden meist Bewerber mit Hochschulreife .
Die Gehäter Hotelkaufmann basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden