Die Gehälter in Balingen
Die Stadt Balingen liegt in Baden-Württemberg, ungefähr sechzig Kilometer von Stuttgart entfernt. Eine große, bekannte Lebensmittelkette ist hier ansässig, neben zahlreichen anderen produzierenden Betrieben. Auch ein bekannter Sporttextilien-Konzern ist hier zu finden. Übliche Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten finden sich in Handwerk, Dienstleistung und Gastronomie. Durch die Bundesstraßen B27 und B463, sowie die Bundesautobahn A81 ist die Stadt gut an das deutsche Straßennetz angebunden. Die städtische und regionale Mobilität wird durch Busse und Züge ergänzt. Neben einem soliden Gerüst der allgemeinen und weiterführenden Schulen gibt es in Balingen mehrere Berufsschulen, eine private Abendrealschule, eine Schule für Physiotherapie und Massage, sowie eine Krankenpflegeschule.
Das Durchschnittsgehalt für Hotelkaufmann in Balingen beträgt 2.300,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.100,00 | € 2.500,00 | € 2.300,00 |
Netto | € 1.391,91 | € 1.598,63 | € 1.495,27 |
Der/die Hotelkaufmann/-frau koordiniert die gesamten Abläufe in dem Hotel und ist für die Zusammenwirkung von Übernachtungen, Restaurant, Lager, Küche und Verwaltung zuständig. Durch die umfassende Ausbildung ist es den Hotelkaufleuten möglich, in jeden einzelnen Bereichen eines Hotels mitzuwirken.
In der Hauptsache umfasst das Tätigkeitsfeld der Hotelkaufleute organisatorische Tätigkeiten, Buchhaltung und der Einkauf. Die Haupteinsatzgebiete für den/die Hotelkaufmann/-frau sind Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten. Sie können jedoch auch in Restaurants oder Cafes und in Privat- oder Kurkliniken arbeiten. Weitere mögliche Arbeitgeber können auch Reisebüros oder Werbeagenturen, die Gastronomiekonzepte erstellen, sein. Zur Ausbildung in diesem vielfältigen Beruf der Hotelkaufleute ist zwar keine besondere Schulbildung vorausgesetzt, dennoch werden meist Bewerber mit Hochschulreife .
Die Gehäter Hotelkaufmann basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden