Dabei erledigen sie diese Tätigkeiten nicht selbst, sondern überprüfen die Arbeitsergebnisse ihrer Kollegen. Sie sichern so Funktion und Qualität der produzierten oder gewarteten Maschinen. Da Maschinen immer häufiger nicht nur mechanische, sondern auch elektronische Bauteile haben, müssen sie entsprechend gut qualifiziert sein. Die Arbeit als Kontrollmechaniker oder Kontrollmechanikerin setzt eine Berufsausbildung in einem gewerblich-technischen Beruf (z. B. Industriemechaniker, Mechatroniker), seltener auch ein abgeschlossenes Studium (z. B. Maschinenbau) sowie .
Wie viel Kontrollmechaniker (Maschinenbau), Ergebnis Kontrollmechaniker (Maschinenbau)?
Berufserfahrung voraus. Diese muss durch entsprechende Weiterbildungen vertieft werden.
Die Gehäter Kontrollmechaniker (Maschinenbau) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Städten Deutschlands | Brutto min. € |
Bad Füssing | € 4.176,00 |
Bad Mergentheim | € 2.415,30 |
Bielefeld | € 1.466,86 |
Böhmenkirch | € 1.681,93 |
Eislingen / Fils | € 1.542,67 |
Essen, Ruhr | € 3.219,05 |
Gaggenau | € 2.437,50 |
Görlitz, Neiße | € 2.504,00 |
Hamburg | € 2.105,26 |
Karlsruhe (Baden) | € 3.000,00 |
Lengerich, Westfalen | € 2.600,00 |
Lippstadt | € 2.530,00 |
Moers | € 2.476,19 |
Mönchengladbach | € 2.484,94 |
Obersontheim | € 3.277,31 |
Sankt Johann (Württemberg) | € 3.657,14 |
Solingen | € 1.201,14 |
Wiesbaden | € 3.358,33 |
Wolfratshausen | € 3.451,43 |
Typische Arbeitsmittel sind technische Zeichnungen, Checklisten, analoge und digitale Messwerkzeuge, mit denen Fertigungstoleranzen kontrolliert werden. Da viele Maschinen so groß sind, dass sie erst am späteren Einsatzort montiert und kontrolliert werden können, gehören Reisen zum Berufsbild, Fremdsprachenkenntnisse werden vor allem bei internationalen Firmen häufig erwartet. Durchsetzungsvermögen und ein sicheres Auftreten sind in diesem Beruf sehr wichtig, da man in Kontakt mit ausführenden Mechanikern, mit Kunden sowie mit Mitarbeitern von Prüfinstituten (z. B. Technischer Überwachungsverein) steht. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden