Die Gehälter in Schmallenberg
Die Stadt Schmallenberg liegt im Hochsauerlandkreis im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie ist flächenmäßig eine der größten Städte Deutschlands. Kulturbegeisterte erfreuen sich an den neun Museen der Stadt und am historischen Stadtkern. Wirtschaftlich geprägt ist Schmallenberg seit dem 19. Jahrhundert von der Textilindustrie, der Beiname "Die Strumpfstadt" kommt nicht von ungefähr. Ferner haben sich auch mehrere mittelständische Unternehmen hier angesiedelt. Eine große Bedeutung nehmen auch die Holzwirtschaft und der Fremdenverkehr für die Region ein. Verkehrstechnisch erschlossen ist die Region von den Bundesstraßen B 236 und B 511, die Autobahnanschlüsse zur A 4, A 45 und A 46 sorgen für eine Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz.
Das Durchschnittsgehalt für Hotelkaufmann in Schmallenberg beträgt 2.550,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.200,00 | € 2.900,00 | € 2.550,00 |
Netto | € 1.434,00 | € 1.783,49 | € 1.608,75 |
Der/die Hotelkaufmann/-frau koordiniert die gesamten Abläufe in dem Hotel und ist für die Zusammenwirkung von Übernachtungen, Restaurant, Lager, Küche und Verwaltung zuständig. Durch die umfassende Ausbildung ist es den Hotelkaufleuten möglich, in jeden einzelnen Bereichen eines Hotels mitzuwirken.
In der Hauptsache umfasst das Tätigkeitsfeld der Hotelkaufleute organisatorische Tätigkeiten, Buchhaltung und der Einkauf. Die Haupteinsatzgebiete für den/die Hotelkaufmann/-frau sind Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten. Sie können jedoch auch in Restaurants oder Cafes und in Privat- oder Kurkliniken arbeiten. Weitere mögliche Arbeitgeber können auch Reisebüros oder Werbeagenturen, die Gastronomiekonzepte erstellen, sein. Zur Ausbildung in diesem vielfältigen Beruf der Hotelkaufleute ist zwar keine besondere Schulbildung vorausgesetzt, dennoch werden meist Bewerber mit Hochschulreife .
Die Gehäter Hotelkaufmann basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden