Die Gehälter in Erding
Erding ist eine Stadt in der Nähe der bayrischen Landeshauptstadt, zwischen München und Landshut gelegen. Die beiden Autobahnen A92 und A9 sind nahe, ebenso wie die drei Bundesstraßen B11, B15 und B388. Die Stadt erlebt durch die Nähe des Flughafens und die ausgezeichnete Verkehrsanbindung - auch durch Bahn und Bus - einen wirtschaftlichen Aufschwung. Wer in der lokalen Wirtschaft, einer großen bekannten Brauerei und anderen bekannten Unternehmen, sowie zahlreichen mittelständischen Betrieben keine Arbeits- oder Ausbildungsstelle findet, kann bequem nach München und in dessen Umland pendeln. Eine staatliche Berufsschule, je eine Landwirtschafts- und Krankenpflegeschule, eine Berufsoberschule und die Fachhochschule für angewandtes Management ergänzen das ausgezeichnete Schulangebot in Erding.
Das Durchschnittsgehalt für Hotelkaufmann in Erding beträgt 1.300,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.300,00 | € 1.300,00 | € 1.300,00 |
Netto | € 1.073,19 | € 1.142,93 | € 1.108,06 |
Der/die Hotelkaufmann/-frau koordiniert die gesamten Abläufe in dem Hotel und ist für die Zusammenwirkung von Übernachtungen, Restaurant, Lager, Küche und Verwaltung zuständig. Durch die umfassende Ausbildung ist es den Hotelkaufleuten möglich, in jeden einzelnen Bereichen eines Hotels mitzuwirken.
In der Hauptsache umfasst das Tätigkeitsfeld der Hotelkaufleute organisatorische Tätigkeiten, Buchhaltung und der Einkauf. Die Haupteinsatzgebiete für den/die Hotelkaufmann/-frau sind Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten. Sie können jedoch auch in Restaurants oder Cafes und in Privat- oder Kurkliniken arbeiten. Weitere mögliche Arbeitgeber können auch Reisebüros oder Werbeagenturen, die Gastronomiekonzepte erstellen, sein. Zur Ausbildung in diesem vielfältigen Beruf der Hotelkaufleute ist zwar keine besondere Schulbildung vorausgesetzt, dennoch werden meist Bewerber mit Hochschulreife .
Die Gehäter Hotelkaufmann basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden