Die Gehälter in Breisach am Rhein
Die Stadt Breisach am Rhein liegt am Oberrhein und somit auch an der deutsch-französischen Grenze, zwischen Colmar und Freiburg im Breisgau. Basel befindet sich etwa 60 km entfernt und über eine Brücke gelangt man auf das französische Gebiet. Mit dem Bus besteht eine Direktverbindung nach Freiburg, aber auch das Schienennetz ist gut ausgebaut. Verbindungen im Nahverkehr und zum überregionalen Netz sind regelmäßig zu bekommen. Über die Bundesstraße B31 regelt sich der Kraftverkehr. Die Wein- und Sektproduktion prägt die dortige Wirtschaft; auch produzierende und verarbeitende Industrieunternehmen sind ansässig. Breisach am Rhein hat von der Grundschule bis zum Gymnasium alles zu bieten; auch eine Gewerbeschule ist dort vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Hotelkaufmann in Breisach am Rhein beträgt 2.400,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.400,00 | € 2.400,00 | € 2.400,00 |
Netto | € 1.554,46 | € 1.794,47 | € 1.674,47 |
Der/die Hotelkaufmann/-frau koordiniert die gesamten Abläufe in dem Hotel und ist für die Zusammenwirkung von Übernachtungen, Restaurant, Lager, Küche und Verwaltung zuständig. Durch die umfassende Ausbildung ist es den Hotelkaufleuten möglich, in jeden einzelnen Bereichen eines Hotels mitzuwirken.
In der Hauptsache umfasst das Tätigkeitsfeld der Hotelkaufleute organisatorische Tätigkeiten, Buchhaltung und der Einkauf. Die Haupteinsatzgebiete für den/die Hotelkaufmann/-frau sind Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten. Sie können jedoch auch in Restaurants oder Cafes und in Privat- oder Kurkliniken arbeiten. Weitere mögliche Arbeitgeber können auch Reisebüros oder Werbeagenturen, die Gastronomiekonzepte erstellen, sein. Zur Ausbildung in diesem vielfältigen Beruf der Hotelkaufleute ist zwar keine besondere Schulbildung vorausgesetzt, dennoch werden meist Bewerber mit Hochschulreife .
Die Gehäter Hotelkaufmann basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden