) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät entwirft und gestaltet Zier- und Gebrauchsgegenstände und Schmuck. Ihren Arbeitsplatz findet der/die Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät vor allem in Goldschmiedewerkstätten oder -ateliers, aber auch in Betrieben der Schmuckindustrie oder in Juweliergeschäften. Der Beruf des/der Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät ist eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule und dauert drei Jahre. Der/die Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät entwirft Schmuckstücke wie Ringe, Broschen, Armbänder und Halsketten aber auch Schmuckgegenstände wie zum Beispiel Kannen oder Zinnteller. Dabei wird mit Materialien wie Silber, Platin, Gold und Edelsteinen gearbeitet. Die Arbeit beginnt meist mit dem Fertigen einer Skizze nach Kundenwünschen oder eigenen Entwürfen. Der/die .
Wie viel Designer (staatl.gepr.) - angew.Formgebung,Schmuck/Gerät, Ergebnis Designer (staatl.gepr.) - angew.Formgebung,Schmuck/Gerät?
Designer/in (staatl. gepr.
Die Gehäter Designer (staatl.gepr.) - angew.Formgebung,Schmuck/Gerät basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät entwirft nicht nur Einzelstücke, sondern auch Musterkollektionen für die Serienproduktion. Hier nutzt er/sie die handwerklichen Tätigkeiten wie Ziselieren, Schleifen, Emaillieren und Steine fassen. Auch die Umarbeitung und Reparatur von Schmuckstücken und Ziergegenständen fällt in den Aufgabenbereich des/der Designers/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät. Während in der Einzelstückherstellung vor allem Kreativität und künstlerischer Ausdruck gefragt ist, kommt es bei der Serienherstellung von Schmuck vor allem darauf an, einen optimalen Ausnutzungsgrad des vorhandenen Maschinenparks zu erreichen. Deshalb ist es hier besonders wichtig, dass Designer/innen (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät neben der Umsetzung der Zeichnung produktionstechnische, sowie kaufmännische Rahmenbedingungen berücksichtigen. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden