Die Gehälter in Moers
Als Teil des Ruhrgebietes musste die Stadt Moers auch einen größeren Strukturwandel vollziehen. Heute finden sich verschiedene Unternehmen der Industrie, des Handels und des Dienstleistungssektors in Moers. Die Lebensmittelindustrie ist namhaft vertreten, aber auch in der Fahrzeugindustrie und in der Elektrotechnik sind wichtige Unternehmen in Moers ansässig. Moers ist auch ein wichtiges Drehkreuz, wodurch auch logistische Unternehmen in Moers ihren Sitz haben. In der Stadt gibt es regelmäßig über das Jahr verteilt zahlreiche Veranstaltungen. In Moers befindet sich ein Bahnhof, über den zahlreiche Güter im Fernstreckenverkehr transportiert werden. Die Stadt ist an das Bahnnetz angeschlossen. Das Busnetz, aber auch die Fahrradwege sind gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Bauzeichner - Ingenieurbau in Moers beträgt 3.179,17 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.000,00 | € 3.358,33 | € 3.179,17 |
Netto | € 2.136,76 | € 2.373,09 | € 2.254,93 |
Es sind zwar keine schulischen Voraussetzungen für die Ausbildung zum/r Bauzeichner/in - Ingenieurbau vorgeschrieben, aber die Ausbildungsbetriebe bevorzugen Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss oder Auszubildende, die bereits eine Berufsfachschule besucht haben. Die Ausbildung im dualen System dauert 3 Jahre und wird im Ausbildungsbetrieb und begleitend in der Berufsschule absolviert.
Als Bauzeichner/in - Ingenieurbau kann man in unterschiedlichen Branchen Einstellungschancen haben. Bauzeichner/innen - Ingenieurbau können bei den kommunalen Bauämtern, in Ingenieurbüros, Architekturbüros, im Hochbau und im allgemeinen Baugewerbe beschäftigt sein. Weitere Möglichkeiten bieten auch Bauträger, die ein eigenes Planungsbüro führen, die Betonfertigteilherstellung in den Bereichen der Statik- und Tragwerksplanung, der Gartenbau mit eigenen Planungsbüros und auch Büros im Bausachverständigenwesen. .
Die Gehäter Bauzeichner - Ingenieurbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden