Die Gehälter in Aachen
Aachen ist ein überregional bedeutendes Industriezentrum. Aachen ist Zentrum der Fahrzeugindustrie, sowie der Elektronikindustrie. Namhafte Hersteller von Weltrang betreiben hier verschiedene Einrichtungen und Werke. Überdies hinaus verfügt Aachen über eine reichhaltige Lebensmittelindustrie, die vor allem durch Süßwarenfabrikanten geprägt ist. Doch auch der Tourismus ist in Aachen ein nicht unbedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Aachener Altstadt und der Dom locken zahlreiche Besucher an. Aachen ist aber auch ein wichtiger Bildungsstandort mit Hochschulen und anderen Bildungsinstituten. Die Bahnhöfe in Aachen verbinden die Stadt international mit den Nachbarländern. In der Stadt selber werden Wege entweder mit dem Auto, dem Bus oder auch mit dem Fahrrad erledigt.
Das Durchschnittsgehalt für Bauzeichner - Ingenieurbau in Aachen beträgt 1.808,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 617,00 | € 3.000,00 | € 1.808,50 |
Netto | € 416,65 | € 1.874,58 | € 1.145,62 |
Es sind zwar keine schulischen Voraussetzungen für die Ausbildung zum/r Bauzeichner/in - Ingenieurbau vorgeschrieben, aber die Ausbildungsbetriebe bevorzugen Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss oder Auszubildende, die bereits eine Berufsfachschule besucht haben. Die Ausbildung im dualen System dauert 3 Jahre und wird im Ausbildungsbetrieb und begleitend in der Berufsschule absolviert.
Als Bauzeichner/in - Ingenieurbau kann man in unterschiedlichen Branchen Einstellungschancen haben. Bauzeichner/innen - Ingenieurbau können bei den kommunalen Bauämtern, in Ingenieurbüros, Architekturbüros, im Hochbau und im allgemeinen Baugewerbe beschäftigt sein. Weitere Möglichkeiten bieten auch Bauträger, die ein eigenes Planungsbüro führen, die Betonfertigteilherstellung in den Bereichen der Statik- und Tragwerksplanung, der Gartenbau mit eigenen Planungsbüros und auch Büros im Bausachverständigenwesen. .
Die Gehäter Bauzeichner - Ingenieurbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden