Die Gehälter in Bremen
Die Stadt Bremen bildet gemeinsam mit Bremerhaven das Bundesland Bremen. Die Weser, die durch die Stadt fließt, bildet die Verbindung in die Nordsee. Durch die Anbindung zum Seehafen Bremerhaven befinden sich zahlreiche Handels- und Logistikunternehmen in Bremen. Selbstverständlich finden sich hier auch Unternehmen des Schiffbaus, aber auch der Fahrzeugindustrie, der Lebensmittel-, Elektronik- und Stahlindustrie. In der Universitätsstadt finden sich auch zahlreiche Hochtechnologieunternehmen und Forschungsinstitute. Auch Luft- und Raumfahrtunternehmen sind in der Stadt ansässig. Güter und Personen werden über den Hafen, den Bahnhof oder aber auch über den Flughafen der Stadt transportiert. Ein dichtes Nahverkehrsnetz und die Autobahn sorgen für die Mobilität.
Das Durchschnittsgehalt für Bauzeichner - Ingenieurbau in Bremen beträgt 4.133,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.600,00 | € 6.666,67 | € 4.133,34 |
Netto | € 1.119,54 | € 3.743,42 | € 2.431,48 |
Es sind zwar keine schulischen Voraussetzungen für die Ausbildung zum/r Bauzeichner/in - Ingenieurbau vorgeschrieben, aber die Ausbildungsbetriebe bevorzugen Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss oder Auszubildende, die bereits eine Berufsfachschule besucht haben. Die Ausbildung im dualen System dauert 3 Jahre und wird im Ausbildungsbetrieb und begleitend in der Berufsschule absolviert.
Als Bauzeichner/in - Ingenieurbau kann man in unterschiedlichen Branchen Einstellungschancen haben. Bauzeichner/innen - Ingenieurbau können bei den kommunalen Bauämtern, in Ingenieurbüros, Architekturbüros, im Hochbau und im allgemeinen Baugewerbe beschäftigt sein. Weitere Möglichkeiten bieten auch Bauträger, die ein eigenes Planungsbüro führen, die Betonfertigteilherstellung in den Bereichen der Statik- und Tragwerksplanung, der Gartenbau mit eigenen Planungsbüros und auch Büros im Bausachverständigenwesen. .
Die Gehäter Bauzeichner - Ingenieurbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden