Die Gehälter in Hamburg
Hamburg ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in Deutschland. Hamburg ist eine berühmte Hansestadt und noch heute ein international bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen der Stadt spielt eine wichtige Rolle. Über ihn werden jährlich große Mengen an Waren in die EU importiert und aus der EU exportiert. Viele logistische Unternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe, Banken, Medienunternehmen, sowie Betriebe des Maschinenbaus, der Chemieindustrie und des Elektroniksektors sind in der Stadt angesiedelt. Ein dichtes S- und U-Bahnnetz, sowie das Busliniennetz und einige Fährlinien sorgen für die Verbindungen in der Stadt. Über Bahn, Autobahn, Flughafen und Hafen ist die Stadt an das nationale und internationale Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Bauzeichner - Ingenieurbau in Hamburg beträgt 3.825,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.800,00 | € 5.850,00 | € 3.825,00 |
Netto | € 1.204,41 | € 3.291,09 | € 2.247,75 |
Es sind zwar keine schulischen Voraussetzungen für die Ausbildung zum/r Bauzeichner/in - Ingenieurbau vorgeschrieben, aber die Ausbildungsbetriebe bevorzugen Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss oder Auszubildende, die bereits eine Berufsfachschule besucht haben. Die Ausbildung im dualen System dauert 3 Jahre und wird im Ausbildungsbetrieb und begleitend in der Berufsschule absolviert.
Als Bauzeichner/in - Ingenieurbau kann man in unterschiedlichen Branchen Einstellungschancen haben. Bauzeichner/innen - Ingenieurbau können bei den kommunalen Bauämtern, in Ingenieurbüros, Architekturbüros, im Hochbau und im allgemeinen Baugewerbe beschäftigt sein. Weitere Möglichkeiten bieten auch Bauträger, die ein eigenes Planungsbüro führen, die Betonfertigteilherstellung in den Bereichen der Statik- und Tragwerksplanung, der Gartenbau mit eigenen Planungsbüros und auch Büros im Bausachverständigenwesen. .
Die Gehäter Bauzeichner - Ingenieurbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden