Die Gehälter in Miesbach
Die Stadt Miesbach ist Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Bundesland Bayern. Sie ist zentral zwischen München, Bad Tölz und Rosenheim gelegen. In Miesbach werden alle schulischen Einrichtungen unterhalten, in denen man Schulabschlüsse bis zum Abitur erlangen kann. Auch einige Berufsschulen sind eingerichtet, wie etwa eine Altenpflegeschule. Das Stadtgebiet ist über die Bundesstraßen B472 und B307, sowie die Bundesautobahn A8 aus jeder Richtung gut mit dem Auto zu erreichen. Zugverbindungen, die am örtlichen Bahnhof halten, führen bis München und Bayrischzell. Die Wirtschaft des Ortes setzt sich aus zahlreichen Betrieben des Handels und der Dienstleistungen zusammen. Landwirtschaft und Forstbau sind weitere Standbeine.
Das Durchschnittsgehalt für Bauzeichner - Ingenieurbau in Miesbach beträgt 3.633,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.400,00 | € 4.866,67 | € 3.633,34 |
Netto | € 1.557,62 | € 3.468,76 | € 2.513,19 |
Es sind zwar keine schulischen Voraussetzungen für die Ausbildung zum/r Bauzeichner/in - Ingenieurbau vorgeschrieben, aber die Ausbildungsbetriebe bevorzugen Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss oder Auszubildende, die bereits eine Berufsfachschule besucht haben. Die Ausbildung im dualen System dauert 3 Jahre und wird im Ausbildungsbetrieb und begleitend in der Berufsschule absolviert.
Als Bauzeichner/in - Ingenieurbau kann man in unterschiedlichen Branchen Einstellungschancen haben. Bauzeichner/innen - Ingenieurbau können bei den kommunalen Bauämtern, in Ingenieurbüros, Architekturbüros, im Hochbau und im allgemeinen Baugewerbe beschäftigt sein. Weitere Möglichkeiten bieten auch Bauträger, die ein eigenes Planungsbüro führen, die Betonfertigteilherstellung in den Bereichen der Statik- und Tragwerksplanung, der Gartenbau mit eigenen Planungsbüros und auch Büros im Bausachverständigenwesen. .
Die Gehäter Bauzeichner - Ingenieurbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden