Die Gehälter in Bochum
Die ehemalige Stahl- und Bergbaustadt im Ruhrgebiet ist heute ein wichtiges Dienstleistungszentrum, aber auch ein Zentrum der Forschung und des Wissens. Neben der Fahrzeug- und Elektronikindustrie sind vor allem Medienunternehmen und Handelsbetriebe in der Stadt ansässig. Die Universitätsstadt mit mehreren Hochschulen verfügt auch über mehrere Forschungseinrichtungen und ist überdies hinaus für die reiche Theaterlandschaft, sowie für seine Museen und Ausstellungshäuser bekannt. Die Stadt ist per Bahn und Autobahn sehr gut an das Verkehrsnetz angebunden und verfügt auch über eine gute Infrastruktur, was den Nahverkehr betrifft. Buslinien und Stadtbahn sind flächendeckend vertreten und verbinden die wichtigen Punkte der Stadt mit zahlreichen Linien.
Das Durchschnittsgehalt für Bauzeichner - Ingenieurbau in Bochum beträgt 3.075,17 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.333,33 | € 4.817,00 | € 3.075,17 |
Netto | € 1.169,13 | € 3.042,42 | € 2.105,78 |
Es sind zwar keine schulischen Voraussetzungen für die Ausbildung zum/r Bauzeichner/in - Ingenieurbau vorgeschrieben, aber die Ausbildungsbetriebe bevorzugen Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss oder Auszubildende, die bereits eine Berufsfachschule besucht haben. Die Ausbildung im dualen System dauert 3 Jahre und wird im Ausbildungsbetrieb und begleitend in der Berufsschule absolviert.
Als Bauzeichner/in - Ingenieurbau kann man in unterschiedlichen Branchen Einstellungschancen haben. Bauzeichner/innen - Ingenieurbau können bei den kommunalen Bauämtern, in Ingenieurbüros, Architekturbüros, im Hochbau und im allgemeinen Baugewerbe beschäftigt sein. Weitere Möglichkeiten bieten auch Bauträger, die ein eigenes Planungsbüro führen, die Betonfertigteilherstellung in den Bereichen der Statik- und Tragwerksplanung, der Gartenbau mit eigenen Planungsbüros und auch Büros im Bausachverständigenwesen. .
Die Gehäter Bauzeichner - Ingenieurbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden