Die Gehälter in Dülmen
Nicht weit von der Kreisstadt Coesfeld im Münsterland entfernt, befindet sich Dülmen, eine überaus attraktive Stadt mit ihren zahlreichen Einwohnern. Diese verteilen sich auf Dülmens Stadtteile, wie Buldern, Hiddingsel, Kirchspiel, Merfeld, Rorup und Hausdülmen. Die Stadt Dülmen engagiert sich im Hinblick auf die Sport- und Freizeitangebote in hohem Maße für ihre Bürger und bietet beispielsweise in jedem Jahr aufs Neue den über die Grenzen von Dülmen bekannten "Dülmener Winter", welcher gar mehrere Wochen in jedem Jahr die Besucher in die Stadt lockt; ebenso wie der Dülmener Sommer mit dem schon als legendär geltenden Wildpferdefang sowie die verschiedenen Stadtmärkte und die Kirmesveranstaltungen. In wirtschaftlicher Hinsicht sind vor allem die Regionen Coesfeld und Münster interessant.
Das Durchschnittsgehalt für Bauzeichner - Ingenieurbau in Dülmen beträgt 3.900,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.383,33 | € 5.416,67 | € 3.900,00 |
Netto | € 1.574,20 | € 3.009,70 | € 2.291,95 |
Es sind zwar keine schulischen Voraussetzungen für die Ausbildung zum/r Bauzeichner/in - Ingenieurbau vorgeschrieben, aber die Ausbildungsbetriebe bevorzugen Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss oder Auszubildende, die bereits eine Berufsfachschule besucht haben. Die Ausbildung im dualen System dauert 3 Jahre und wird im Ausbildungsbetrieb und begleitend in der Berufsschule absolviert.
Als Bauzeichner/in - Ingenieurbau kann man in unterschiedlichen Branchen Einstellungschancen haben. Bauzeichner/innen - Ingenieurbau können bei den kommunalen Bauämtern, in Ingenieurbüros, Architekturbüros, im Hochbau und im allgemeinen Baugewerbe beschäftigt sein. Weitere Möglichkeiten bieten auch Bauträger, die ein eigenes Planungsbüro führen, die Betonfertigteilherstellung in den Bereichen der Statik- und Tragwerksplanung, der Gartenbau mit eigenen Planungsbüros und auch Büros im Bausachverständigenwesen. .
Die Gehäter Bauzeichner - Ingenieurbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden