Die Gehälter in Mülheim an der Ruhr
Die Großstadt Mülheim an der Ruhr gehört mit zahlreichen Parks und Waldgebieten zu den grüneren Orten im Ruhrgebiet. In der Stadt sind vorrangig Handels- und Dienstleistungsbetriebe ansässig. Auch einige logistische Unternehmen und Betriebe der Energiewirtschaft sind in Mülheim an der Ruhr angesiedelt. Mülheim an der Ruhr ist ein wichtiger Forschungsstandort und besitzt gleich zwei Max-Planck Institute. Die Medienlandschaft ist vorwiegend durch Zeitungen geprägt. Die Stadt ist verkehrstechnisch sehr gut an das Nah- und Fernverkehrsnetz angebunden. Mülheim an der Ruhr teilt sich einen gemeinsamen Flughafen mit Essen, wo Flüge in das In- und Ausland möglich sind und wo auch Luftschiffe stationiert sind.
Das Durchschnittsgehalt für Bauzeichner - Ingenieurbau in Mülheim an der Ruhr beträgt 3.097,36 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.950,00 | € 4.244,71 | € 3.097,36 |
Netto | € 1.295,68 | € 2.522,33 | € 1.909,01 |
Es sind zwar keine schulischen Voraussetzungen für die Ausbildung zum/r Bauzeichner/in - Ingenieurbau vorgeschrieben, aber die Ausbildungsbetriebe bevorzugen Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss oder Auszubildende, die bereits eine Berufsfachschule besucht haben. Die Ausbildung im dualen System dauert 3 Jahre und wird im Ausbildungsbetrieb und begleitend in der Berufsschule absolviert.
Als Bauzeichner/in - Ingenieurbau kann man in unterschiedlichen Branchen Einstellungschancen haben. Bauzeichner/innen - Ingenieurbau können bei den kommunalen Bauämtern, in Ingenieurbüros, Architekturbüros, im Hochbau und im allgemeinen Baugewerbe beschäftigt sein. Weitere Möglichkeiten bieten auch Bauträger, die ein eigenes Planungsbüro führen, die Betonfertigteilherstellung in den Bereichen der Statik- und Tragwerksplanung, der Gartenbau mit eigenen Planungsbüros und auch Büros im Bausachverständigenwesen. .
Die Gehäter Bauzeichner - Ingenieurbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden