Die Gehälter in Rosbach vor der Höhe
Sie Stadt Rosbach vor der Höhe liegt im Bundesland Hessen. Die Städte Friedberg und Bad Homburg sind nicht weit entfernt. Auf den Gewerbeflächen in Rosbach finden sich große Unternehmen, wie zum Beispiel ein großer Abfüller von Mineralwasser, aber auch andere Firmen, die in kleiner und mittlerer Größe im Einzelhandel und im Handwerk, aber auch in der produzierenden Industrie anzusiedeln sind. Eine große Handelskette hat hier ihren Verwaltungssitz mit anliegendem Zentrallager. Das Bildungssystem in der Stadt reicht bis zur Realschule, Gymnasien und weitere Schulen finden sich in den umliegenden Städten. Durch den Anschluss an die A5 und die Bahnstrecke Friedberg-Friedrichsdorf ist die Stadt gut zu erreichen - mit oder ohne Auto.
Das Durchschnittsgehalt für Anwendungsberater in Rosbach vor der Höhe beträgt 1.750,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.500,00 | € 2.000,00 | € 1.750,00 |
Netto | € 871,38 | € 1.083,25 | € 977,32 |
Der/die Anwendungsberater/in berät Kunden, Anwender, Auftraggeber sowie andere Interessenten über die Handhabung, Einsatz, Wirtschaftlichkeit und die verschiedenen Möglichkeiten von Anwendungsprogrammen, einer Technologie oder einem Produkt. Dabei betreut der/die Anwendungsberater/in einen vorhandenen Kundenstamm und Neukunden.
Auch die Präsentation der Produkte bzw. der Technologien beim Kunden, auf Verkaufsausstellungen und Fachmessen gehört zum Aufgabengebiet. Der/die Anwendungsberater/in erarbeitet gemeinsam mit dem Kunden eine individuelle Lösung, die den Bedürfnissen der Anwender genau angepasst ist. Dazu werden zunächst Ist- und Bedarfsanalysen erstellt und die Anforderungen an das Produkt bzw. an die Technologie im Rahmen des Realisierbaren festgelegt. Der/die Anwendungsberater/in führt während der Entwicklung und in der Anpassungsphase verschiedene Tests durch. Der/die Anwendungsberater/in schult darüber hinaus die Anwender .
Die Gehäter Anwendungsberater basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden