Die Gehälter in Ditzingen
Ditzingen liegt in Baden-Württemberg im Landkreis Ludwigsburg. Ditzingen wird bereits im Jahr 769 das erste Mal urkundlich als Schenkung des Klosters Lorsch erwähnt. 1868 wurde im Zuge der Industrialisierung Ditzingen an das Eisenbahnnetz angeschlossen. Damit begann ein enormer Aufschwung und Wachstum des Ortes. In Ditzingen sind zahlreiche Betriebe des Maschinenbaus und des Verlagsgewerbes angesiedelt. Die Stadt liegt verkehrsgünstig in der Nähe der Autobahn A 81 und angebunden an das Schienennetz der Schwarzwaldbahn und der S-Bahn Stuttgart. Besonders sehenswert ist das Drei-Giebel-Haus, welches auch als Wahrzeichen der Stadt gilt. Die Stadt verfügt über ein breites kulturelles Angebot und bietet viele Arbeits- und Freizeitmöglichkeiten.
Das Durchschnittsgehalt für Anwendungsberater in Ditzingen beträgt 5.594,94 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 5.594,94 | € 5.594,94 | € 5.594,94 |
Netto | € 3.358,09 | € 3.358,09 | € 3.358,09 |
Der/die Anwendungsberater/in berät Kunden, Anwender, Auftraggeber sowie andere Interessenten über die Handhabung, Einsatz, Wirtschaftlichkeit und die verschiedenen Möglichkeiten von Anwendungsprogrammen, einer Technologie oder einem Produkt. Dabei betreut der/die Anwendungsberater/in einen vorhandenen Kundenstamm und Neukunden.
Auch die Präsentation der Produkte bzw. der Technologien beim Kunden, auf Verkaufsausstellungen und Fachmessen gehört zum Aufgabengebiet. Der/die Anwendungsberater/in erarbeitet gemeinsam mit dem Kunden eine individuelle Lösung, die den Bedürfnissen der Anwender genau angepasst ist. Dazu werden zunächst Ist- und Bedarfsanalysen erstellt und die Anforderungen an das Produkt bzw. an die Technologie im Rahmen des Realisierbaren festgelegt. Der/die Anwendungsberater/in führt während der Entwicklung und in der Anpassungsphase verschiedene Tests durch. Der/die Anwendungsberater/in schult darüber hinaus die Anwender .
Die Gehäter Anwendungsberater basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden