Die Gehälter in Detmold
Die Stadt Detmold liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie gehört zum Landkreis Lippe, bildet jedoch den Regierungsbezirk Detmold. In Detmold gibt es das Westfälische Freilandmuseum. Sowohl für Jung als auch Alt ist dieses Museum sehr interessant. Verschiedene Dinge kann man hier erleben. Das Landestheater Detmold wird ebenfalls immer wieder sehr gern besucht. In Detmold ist man zu Fuß genauso gut unterwegs, wie mit dem Fahrrad oder Bus und Bahn. Auch mit dem Auto gelangt man sehr schnell ans Ziel. In Detmold befindet sich die Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel. Sehr viele Schulen befinden sich ebenfalls in dieser Stadt. Neben Grundschulen sind dies unter anderem Realschulen und Gymnasien.
Das Durchschnittsgehalt für Anwendungsberater in Detmold beträgt 2.925,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.925,00 | € 2.925,00 | € 2.925,00 |
Netto | € 1.780,40 | € 1.780,40 | € 1.780,40 |
Der/die Anwendungsberater/in berät Kunden, Anwender, Auftraggeber sowie andere Interessenten über die Handhabung, Einsatz, Wirtschaftlichkeit und die verschiedenen Möglichkeiten von Anwendungsprogrammen, einer Technologie oder einem Produkt. Dabei betreut der/die Anwendungsberater/in einen vorhandenen Kundenstamm und Neukunden.
Auch die Präsentation der Produkte bzw. der Technologien beim Kunden, auf Verkaufsausstellungen und Fachmessen gehört zum Aufgabengebiet. Der/die Anwendungsberater/in erarbeitet gemeinsam mit dem Kunden eine individuelle Lösung, die den Bedürfnissen der Anwender genau angepasst ist. Dazu werden zunächst Ist- und Bedarfsanalysen erstellt und die Anforderungen an das Produkt bzw. an die Technologie im Rahmen des Realisierbaren festgelegt. Der/die Anwendungsberater/in führt während der Entwicklung und in der Anpassungsphase verschiedene Tests durch. Der/die Anwendungsberater/in schult darüber hinaus die Anwender .
Die Gehäter Anwendungsberater basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden