Die Gehälter in Böblingen
Die Stadt Böblingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Sie ist eine große Kreisstadt. Wer in dieser Stadt wohnt, der gelangt sehr schnell in alle Richtungen. Durch die zahlreichen Bundesstraßen und Autobahnen ist die Autofahrt sehr bequem. Weiterhin ist es so, dass der Flughafen in Stuttgart sehr schnell erreicht werden kann, sowohl mit dem eigenen PKW, als auch mit der Bahn. In Böblingen gibt es diverse Schulen. Auch in der Umgebung der Stadt finden sich zahlreiche Möglichkeiten, zu lernen. Die Stadt bietet seinen Besuchern unter anderem einige kleine Museen, die wirklich sehenswert sind. In dieser Stadt haben zahlreiche Unternehmen ihren Sitz, unter anderem Unternehmen aus der Computerindustrie, sowie aus der Luft- und Raumfahrtindustrie.
Das Durchschnittsgehalt für Anwendungsberater in Böblingen beträgt 3.421,56 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.421,56 | € 3.421,56 | € 3.421,56 |
Netto | € 2.062,56 | € 2.062,56 | € 2.062,56 |
Der/die Anwendungsberater/in berät Kunden, Anwender, Auftraggeber sowie andere Interessenten über die Handhabung, Einsatz, Wirtschaftlichkeit und die verschiedenen Möglichkeiten von Anwendungsprogrammen, einer Technologie oder einem Produkt. Dabei betreut der/die Anwendungsberater/in einen vorhandenen Kundenstamm und Neukunden.
Auch die Präsentation der Produkte bzw. der Technologien beim Kunden, auf Verkaufsausstellungen und Fachmessen gehört zum Aufgabengebiet. Der/die Anwendungsberater/in erarbeitet gemeinsam mit dem Kunden eine individuelle Lösung, die den Bedürfnissen der Anwender genau angepasst ist. Dazu werden zunächst Ist- und Bedarfsanalysen erstellt und die Anforderungen an das Produkt bzw. an die Technologie im Rahmen des Realisierbaren festgelegt. Der/die Anwendungsberater/in führt während der Entwicklung und in der Anpassungsphase verschiedene Tests durch. Der/die Anwendungsberater/in schult darüber hinaus die Anwender .
Die Gehäter Anwendungsberater basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden