Die Gehälter in Pforzheim
Die Stadt Pforzheim in der Nähe von Stuttgart ist auch unter dem Beinamen Goldstadt bekannt, da sie ein wichtiges Zentrum der Schmuck- und Uhrenverarbeitung darstellt und da hier ein großer Teil der Schmuckwaren des Landes produziert wird. Pforzheim ist aber auch ein wichtiger Standort für viele andere Industrien wie die metallverarbeitende Industrie oder auch die Elektrotechnik. Aber auch große Handelshäuser sind hier beheimatet. Die Stadt hat einen Bahnhof, mit dem die Fernverkehrsverbindungen geschaffen werden. Zudem ist Pforzheim auch mit der Autobahn gut zu erreichen. Innerhalb des Stadtgebietes gibt es mehrere Buslinien, den Nahverkehr sichern und die Stadtteile flächendeckend miteinander verbinden.
Das Durchschnittsgehalt für Anwendungsberater in Pforzheim beträgt 3.549,55 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.979,17 | € 4.119,92 | € 3.549,55 |
Netto | € 1.786,22 | € 2.365,25 | € 2.075,74 |
Der/die Anwendungsberater/in berät Kunden, Anwender, Auftraggeber sowie andere Interessenten über die Handhabung, Einsatz, Wirtschaftlichkeit und die verschiedenen Möglichkeiten von Anwendungsprogrammen, einer Technologie oder einem Produkt. Dabei betreut der/die Anwendungsberater/in einen vorhandenen Kundenstamm und Neukunden.
Auch die Präsentation der Produkte bzw. der Technologien beim Kunden, auf Verkaufsausstellungen und Fachmessen gehört zum Aufgabengebiet. Der/die Anwendungsberater/in erarbeitet gemeinsam mit dem Kunden eine individuelle Lösung, die den Bedürfnissen der Anwender genau angepasst ist. Dazu werden zunächst Ist- und Bedarfsanalysen erstellt und die Anforderungen an das Produkt bzw. an die Technologie im Rahmen des Realisierbaren festgelegt. Der/die Anwendungsberater/in führt während der Entwicklung und in der Anpassungsphase verschiedene Tests durch. Der/die Anwendungsberater/in schult darüber hinaus die Anwender .
Die Gehäter Anwendungsberater basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden