Die Gehälter in Renningen
Renningen im Stuttgarter Einzugsgebiet und ist ein wachsender Standort für moderne Betriebe, die sich perfekt mit mittelständischen Unternehmen ergänzen. Durch die Nähe zu Stuttgart finden immer mehr Menschen hier ihren Wohnort, da die Großstadt in wenigen Minuten leicht zu erreichen ist. Wer in Renningen lebt, kann nahezu alle nächsten Städte wie zum Beispiel eben Stuttgart oder auch Böblingen leicht erreichen. Das Angebot für Jugend und Familien wird zu den zahlreichen Bildungsstätten ideal ergänzt. Mehrere Sportvereine und Gemeinschaften sind in Renningen ansässig. Für Kultur ist ebenso gesorgt wie für Kunst, da in Renningen ein Archäologiemuseum seine Pforten eröffnet hat. Renningen wächst in der Beliebtheit immer mehr.
Das Durchschnittsgehalt für Anwendungsberater in Renningen beträgt 4.500,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.500,00 | € 4.500,00 | € 4.500,00 |
Netto | € 3.002,37 | € 3.002,37 | € 3.002,37 |
Der/die Anwendungsberater/in berät Kunden, Anwender, Auftraggeber sowie andere Interessenten über die Handhabung, Einsatz, Wirtschaftlichkeit und die verschiedenen Möglichkeiten von Anwendungsprogrammen, einer Technologie oder einem Produkt. Dabei betreut der/die Anwendungsberater/in einen vorhandenen Kundenstamm und Neukunden.
Auch die Präsentation der Produkte bzw. der Technologien beim Kunden, auf Verkaufsausstellungen und Fachmessen gehört zum Aufgabengebiet. Der/die Anwendungsberater/in erarbeitet gemeinsam mit dem Kunden eine individuelle Lösung, die den Bedürfnissen der Anwender genau angepasst ist. Dazu werden zunächst Ist- und Bedarfsanalysen erstellt und die Anforderungen an das Produkt bzw. an die Technologie im Rahmen des Realisierbaren festgelegt. Der/die Anwendungsberater/in führt während der Entwicklung und in der Anpassungsphase verschiedene Tests durch. Der/die Anwendungsberater/in schult darüber hinaus die Anwender .
Die Gehäter Anwendungsberater basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden