Die Gehälter in Aschheim
Aschheim liegt im Bundesland Bayern im Landkreis München. Vermutlich wurde hier bereits in der Bronzezeit gesiedelt. Zur Zeit der Römer führte eine wichtige Straße durch das Gemeindegebiet. Vor- und frühgeschichtliche Funde werden in der geschichtlich-heimatkundlichen Sammlung gezeigt. Vor allem Fundstücke aus der keltischen Zeit, wie zum Beispiel die Athene von Dornach, und Funde aus Grabfeldern des frühen Mittelalters sind hier vertreten. Aschheim liegt sehr verkehrsgünstig am Autobahnring a 99 und A 94. München ist mit dem Auto, aber auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln schnell zu erreichen. In Aschheim sind zahlreiche Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftszweige angesiedelt die für Arbeitsplätze in der Region sorgen.
Das Durchschnittsgehalt für Anwendungsberater in Aschheim beträgt 3.245,84 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.141,67 | € 3.350,00 | € 3.245,84 |
Netto | € 1.495,43 | € 1.692,89 | € 1.594,16 |
Der/die Anwendungsberater/in berät Kunden, Anwender, Auftraggeber sowie andere Interessenten über die Handhabung, Einsatz, Wirtschaftlichkeit und die verschiedenen Möglichkeiten von Anwendungsprogrammen, einer Technologie oder einem Produkt. Dabei betreut der/die Anwendungsberater/in einen vorhandenen Kundenstamm und Neukunden.
Auch die Präsentation der Produkte bzw. der Technologien beim Kunden, auf Verkaufsausstellungen und Fachmessen gehört zum Aufgabengebiet. Der/die Anwendungsberater/in erarbeitet gemeinsam mit dem Kunden eine individuelle Lösung, die den Bedürfnissen der Anwender genau angepasst ist. Dazu werden zunächst Ist- und Bedarfsanalysen erstellt und die Anforderungen an das Produkt bzw. an die Technologie im Rahmen des Realisierbaren festgelegt. Der/die Anwendungsberater/in führt während der Entwicklung und in der Anpassungsphase verschiedene Tests durch. Der/die Anwendungsberater/in schult darüber hinaus die Anwender .
Die Gehäter Anwendungsberater basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden