Die Gehälter in Bad Homburg vor der Höhe
Die Stadt Bad Homburg vor der Höhe liegt im Bundesland Hessen. Es handelt sich hierbei um eine Kreisstadt. In Bad Homburg vor der Höhe leben sehr viele Menschen, die einen sehr hohen Lebensstandard gewöhnt sind. Diese Stadt ist einfach einzigartig. Beispielsweise ist es so, dass im Stadtzentrum keinerlei Discounter oder Supermärkte angesiedelt werden dürfen. Im Gegenzug hierzu befinden sich rings um die Stadt verschiedene Industriegebiete. Als Wohnort für die Schönen und Reichen ist diese Stadt bekannt und dies macht sich durchaus auch im Preis bemerkbar. Das Land ist hier sehr teuer. In Bad Homburg vor der Höhe gibt es zahlreiche Schulen. Hierzu gehören allgemeinbildende Schulen, Gymnasien und eine Hochschule.
Das Durchschnittsgehalt für Anwendungsberater in Bad Homburg vor der Höhe beträgt 3.863,49 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.446,97 | € 4.280,00 | € 3.863,49 |
Netto | € 1.714,15 | € 2.523,10 | € 2.118,63 |
Der/die Anwendungsberater/in berät Kunden, Anwender, Auftraggeber sowie andere Interessenten über die Handhabung, Einsatz, Wirtschaftlichkeit und die verschiedenen Möglichkeiten von Anwendungsprogrammen, einer Technologie oder einem Produkt. Dabei betreut der/die Anwendungsberater/in einen vorhandenen Kundenstamm und Neukunden.
Auch die Präsentation der Produkte bzw. der Technologien beim Kunden, auf Verkaufsausstellungen und Fachmessen gehört zum Aufgabengebiet. Der/die Anwendungsberater/in erarbeitet gemeinsam mit dem Kunden eine individuelle Lösung, die den Bedürfnissen der Anwender genau angepasst ist. Dazu werden zunächst Ist- und Bedarfsanalysen erstellt und die Anforderungen an das Produkt bzw. an die Technologie im Rahmen des Realisierbaren festgelegt. Der/die Anwendungsberater/in führt während der Entwicklung und in der Anpassungsphase verschiedene Tests durch. Der/die Anwendungsberater/in schult darüber hinaus die Anwender .
Die Gehäter Anwendungsberater basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden