Die Gehälter in Lüdenscheid
Die Stadt Lüdenscheid liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und gehört zum Märkischen-Kreis. Sie befindet sich im Regierungsbezirk Arnsberg. Das Theater ist in Lüdenscheid sehr groß vertreten. Unter anderem auf der Lüdenscheider Altstadtbühne finden sehr viele Veranstaltungen statt. Auch zahlreiche Museen, Schlösser und gut erhaltene alte Bauten befinden sich in dieser Stadt und sind sehr zu empfehlen. Vor allem die Industrie spielt für die Wirtschaft der Stadt eine große Rolle. Zahlreiche Unternehmen dieses Sektors haben ihren Sitz in Lüdenscheid und bieten sehr viele Arbeitsplätze. Die Infrastruktur der Stadt ist gut ausgebaut. Mit Bus, Bahn und dem PKW gelangt man nahezu überall hin, ohne lange Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.
Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Elektrotechnik (Energietechn./Prozeßautomat.) in Lüdenscheid beträgt 3.228,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.816,67 | € 3.640,00 | € 3.228,34 |
Netto | € 1.718,94 | € 2.228,97 | € 1.973,96 |
Der Beruf des/r Technikers/in - Elektrotechniker/in (Energietechn. / Prozessautom.
) ist keine Aus- sondern lediglich eine Weiterbildung, die vor allem an Fachschulen angeboten wird. Auch verschiedene Berufsschulen bieten diese Weiterbildung an. Wer sich in die Fachrichtung Energietechnik weiterbilden möchte, der sollte hierzu bereits eine entsprechende Ausbildung als Techniker/in - Elektrotechniker/in (Energietechn. / Prozessautom.) absolviert haben. Die Dauer der Weiterbildung ist unterschiedlich, was daran liegt, dass sich die Dauer im Vollzeitunterricht auf andere Zeiten beläuft als im Teilzeitunterricht. Die Vollzeit-Weiterbildung dauert in der Regel zwei Jahre, während der Teilzeitunterricht ganze drei oder vier Jahre in Anspruch nimmt. Auch die Möglichkeit der Fernschule ist gegeben. Diese dauert ebenfalls drei bis vier .
Die Gehäter Techniker - Elektrotechnik (Energietechn./Prozeßautomat.) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden