Die Gehälter in Meerbusch
Mehrere Niederlassungen bekannter Konzerne sind in Meerbusch, einer Stadt in Nordrhein-Westfalen, angesiedelt. Auf mehreren Industriegebieten hat sich eine gute Mischung aus allen möglichen Firmengrößen aus den verschiedensten Branchen niedergelassen, die stetig erweitert wird und fortweg wächst. Beispiele sind ein großer Computerhersteller, sowie eine Firma, die Drucker und Zubehör baut. Wie es sich für eine solche wirtschaftsstarke Stadt gehört, ist Meerbusch an drei Autobahnen angeschlossen: die A44, die A52 und die A57. Auch zwei Bundesstraßen führen durch die Stadt; die B9 und die B222. Etliche Busverbindungen und ein funktionierendes Schienensystem ergänzen die gute Verkehrslage. Das Schulsystem der Stadt ist gut strukturiert und erfüllt alle Anforderungen.
Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Elektrotechnik (Energietechn./Prozeßautomat.) in Meerbusch beträgt 2.491,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.491,67 | € 2.491,67 | € 2.491,67 |
Netto | € 1.584,15 | € 1.584,15 | € 1.584,15 |
Der Beruf des/r Technikers/in - Elektrotechniker/in (Energietechn. / Prozessautom.
) ist keine Aus- sondern lediglich eine Weiterbildung, die vor allem an Fachschulen angeboten wird. Auch verschiedene Berufsschulen bieten diese Weiterbildung an. Wer sich in die Fachrichtung Energietechnik weiterbilden möchte, der sollte hierzu bereits eine entsprechende Ausbildung als Techniker/in - Elektrotechniker/in (Energietechn. / Prozessautom.) absolviert haben. Die Dauer der Weiterbildung ist unterschiedlich, was daran liegt, dass sich die Dauer im Vollzeitunterricht auf andere Zeiten beläuft als im Teilzeitunterricht. Die Vollzeit-Weiterbildung dauert in der Regel zwei Jahre, während der Teilzeitunterricht ganze drei oder vier Jahre in Anspruch nimmt. Auch die Möglichkeit der Fernschule ist gegeben. Diese dauert ebenfalls drei bis vier .
Die Gehäter Techniker - Elektrotechnik (Energietechn./Prozeßautomat.) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden