Die Gehälter in Duisburg
Die Stadt Duisburg gehört zu den Großstädten des Ruhrgebietes und hat eine sehr lange Tradition als Handelszentrum und Umschlagplatz. Wichtige Vorraussetzung für die Positionierung als logistischer Standort stellt der große Binnenhafen am Niederrhein dar, über den auch Waren nach Übersee im- und exportiert werden. In Duisburg sind viele Betriebe der Stahlindustrie beheimatet. Aber auch der Maschinen- und Anlagenbau, sowie die Chemieindustrie sind stark vertreten. Die Medienlandschaft ist vornehmlich regional geprägt und setzt sich aus einigen Zeitungen und Radiosendern zusammen. Der Anschluss an das internationale Flugverkehrsnetz erfolgt über den Flughafen Düsseldorf. Duisburg ist gut an das nationale Schienen- und Autobahnnetz angebunden.
Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Elektrotechnik (Energietechn./Prozeßautomat.) in Duisburg beträgt 2.979,17 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.708,33 | € 3.250,00 | € 2.979,17 |
Netto | € 1.669,36 | € 2.321,96 | € 1.995,66 |
Der Beruf des/r Technikers/in - Elektrotechniker/in (Energietechn. / Prozessautom.
) ist keine Aus- sondern lediglich eine Weiterbildung, die vor allem an Fachschulen angeboten wird. Auch verschiedene Berufsschulen bieten diese Weiterbildung an. Wer sich in die Fachrichtung Energietechnik weiterbilden möchte, der sollte hierzu bereits eine entsprechende Ausbildung als Techniker/in - Elektrotechniker/in (Energietechn. / Prozessautom.) absolviert haben. Die Dauer der Weiterbildung ist unterschiedlich, was daran liegt, dass sich die Dauer im Vollzeitunterricht auf andere Zeiten beläuft als im Teilzeitunterricht. Die Vollzeit-Weiterbildung dauert in der Regel zwei Jahre, während der Teilzeitunterricht ganze drei oder vier Jahre in Anspruch nimmt. Auch die Möglichkeit der Fernschule ist gegeben. Diese dauert ebenfalls drei bis vier .
Die Gehäter Techniker - Elektrotechnik (Energietechn./Prozeßautomat.) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden