Die Gehälter in Hofheim am Taunus
Die Kreisstadt Hofheim am Taunus liegt im Bundesland Hessen. Im Gewerbegebiet Hofheim haben sich neben einem großen Möbelhaus auch andere kleine und mittelständische Betriebe angesiedelt. Auch im Maschinenbau finden sich Ausbildungs- oder Arbeitsplätze. Die beiden Bundesautobahnen A66 und A3 bieten freie Fahrt in alle Richtungen; die A66 ist mit 5 Anschlussstellen mit Hofheim verbunden. Regionale Züge und Busverbindungen steigern die Mobilität in der Stadt und dem Umland. Auch eine S-Bahn nach Frankfurt am Main bietet Möglichkeiten, zu pendeln. Neben der Stadtbücherei und der Volkshochschule findet sich ein berufliches Schulzentrum, das keine Wünsche offen lässt. Ansonsten ist für jeden Schulabschluss die zugehörige Schulart in der Stadt vertreten.
Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Elektrotechnik (Energietechn./Prozeßautomat.) in Hofheim am Taunus beträgt 3.369,17 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.369,17 | € 3.369,17 | € 3.369,17 |
Netto | € 2.006,34 | € 2.006,34 | € 2.006,34 |
Der Beruf des/r Technikers/in - Elektrotechniker/in (Energietechn. / Prozessautom.
) ist keine Aus- sondern lediglich eine Weiterbildung, die vor allem an Fachschulen angeboten wird. Auch verschiedene Berufsschulen bieten diese Weiterbildung an. Wer sich in die Fachrichtung Energietechnik weiterbilden möchte, der sollte hierzu bereits eine entsprechende Ausbildung als Techniker/in - Elektrotechniker/in (Energietechn. / Prozessautom.) absolviert haben. Die Dauer der Weiterbildung ist unterschiedlich, was daran liegt, dass sich die Dauer im Vollzeitunterricht auf andere Zeiten beläuft als im Teilzeitunterricht. Die Vollzeit-Weiterbildung dauert in der Regel zwei Jahre, während der Teilzeitunterricht ganze drei oder vier Jahre in Anspruch nimmt. Auch die Möglichkeit der Fernschule ist gegeben. Diese dauert ebenfalls drei bis vier .
Die Gehäter Techniker - Elektrotechnik (Energietechn./Prozeßautomat.) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden