Die Gehälter in Freiburg im Breisgau
Freiburg im Breisgau ist eine Großstadt im Süden von Deutschland und liegt eingebettet in einer wunderschönen Region beim Schwarzwald. Die Stadt mit den zahlreichen architektonisch wertvollen Bauwerken und Sehenswürdigkeiten, dem angenehmen Klima und dem reichhaltigen Kulturangebot ist ein starker Anziehungspunkt für zahlreiche Touristen. Die Stadt ist außerdem das wirtschaftlich bedeutende Zentrum der Region. Viele Beschäftigte sind im Dienstleistungsbereich tätig. Die Universitätsstadt ist auch ein wichtiger Forschungsstandort für Biotechnologien, Energie- und Medizintechnik. Die Stadt ist gut an das internationale Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen Bahnhof. Der Stadtverkehr wird vor Allem mit dem Auto oder mit der gut ausgebauten Stadtbahn erledigt.
Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Elektrotechnik (Energietechn./Prozeßautomat.) in Freiburg im Breisgau beträgt 3.131,92 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.131,92 | € 3.131,92 | € 3.131,92 |
Netto | € 1.884,94 | € 1.884,94 | € 1.884,94 |
Der Beruf des/r Technikers/in - Elektrotechniker/in (Energietechn. / Prozessautom.
) ist keine Aus- sondern lediglich eine Weiterbildung, die vor allem an Fachschulen angeboten wird. Auch verschiedene Berufsschulen bieten diese Weiterbildung an. Wer sich in die Fachrichtung Energietechnik weiterbilden möchte, der sollte hierzu bereits eine entsprechende Ausbildung als Techniker/in - Elektrotechniker/in (Energietechn. / Prozessautom.) absolviert haben. Die Dauer der Weiterbildung ist unterschiedlich, was daran liegt, dass sich die Dauer im Vollzeitunterricht auf andere Zeiten beläuft als im Teilzeitunterricht. Die Vollzeit-Weiterbildung dauert in der Regel zwei Jahre, während der Teilzeitunterricht ganze drei oder vier Jahre in Anspruch nimmt. Auch die Möglichkeit der Fernschule ist gegeben. Diese dauert ebenfalls drei bis vier .
Die Gehäter Techniker - Elektrotechnik (Energietechn./Prozeßautomat.) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden