Die Gehälter in Düsseldorf
Düsseldorf liegt im Zentrum des Rhein - Ruhrgebietes und ist in vielen Bereichen ein führender Standort in Deutschland. Die Modebranche hat hier ihren Hauptsitz in Deutschland. Auch viele Unternehmen, die in der Werbung tätig sind, sind hier ansässig. Auf dem Messegelände Düsseldorf werden alljährlich internationale Messen veranstaltet. Als Finanzzentrum und Börseplatz haben auch viele Finanzdienstleistungsunternehmen hier ihren Sitz. Auch Unternehmen der Fahrzeug-, Maschinen- und Telekommunikationsindustrie sind in der Stadt tätig, sowie einige Medienunternehmen. Der Flughafen der Stadt gehört zu den Größten in Deutschland, doch auch über den Hafen am Rhein werden Personen und Güter transportiert. Auch an das Bahn- und Autobahnnetz ist Düsseldorf gut angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Substitut (Warenhandel) in Düsseldorf beträgt 2.845,84 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.900,00 | € 3.791,67 | € 2.845,84 |
Netto | € 1.316,34 | € 2.330,32 | € 1.823,33 |
Substitut oder Substitutin im Warenhandel ist ein Beruf, zu dem man sich nach einer abgeschlossenen kaufmännischen Handelslehre weiterbilden kann. Schulabschluss und abgeschlossene Kaufmannslehre sind Voraussetzungen, um diese leitende Tätigkeit, mit der man den Abteilungsleiter unterstützt, erreichen zu können.
Zu den wesentlichen Aufgaben eines Substituten oder einer Substitutin im Warenhandel gehört es, Aufgaben im Einkauf und Verkauf, sowie in der Personalorganisation zu übernehmen. Warenhandelssubstituten und -Substitutinnen finden Ihre Anstellung zumeist im Facheinzelhandel, in Modehäusern, Schuhgeschäften oder Baumärkten beispielsweise, in Supermärkten oder Kaufhäusern. Auch in Autohäusern, im Versandhandel, in Apotheken und Parfümerien, sowie in Videotheken oder bei Auto- und Fahrradverleihern werden Substituten/-innen beschäftigt. Die Aufgaben, in denen man kompetent seine Arbeit verrichten muss, sind der Einkauf der Waren, die .
Die Gehäter Substitut (Warenhandel) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden