Die Gehälter in Osnabrück
Die Stadt Osnabrück liegt in Niedersachsen. Für die Region bietet das Zentrum Osnabrück nicht nur viele Arbeitsplätze für Pendler, sondern auch ein großes Angebot an Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten. In der Stadt sind zahlreiche Unternehmen ansässig, die national und international tätig sind. Vor allem die Lebensmittelindustrie, aber auch der Handel und das Transportwesen sind hier angesiedelt. Dazu kommen noch mehrere Dienstleistungsunternehmen. Osnabrück hat eine Universität und ist damit auch ein wichtiger Bildungsstandort. Theater, Museen und eine Reihe von Veranstaltungen locken Besucher in die Stadt. Die Stadt besitzt einen Hafen, sowie einen Flughafen und ist gut an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Substitut (Warenhandel) in Osnabrück beträgt 2.939,61 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.657,00 | € 3.222,22 | € 2.939,61 |
Netto | € 1.659,19 | € 1.948,31 | € 1.803,75 |
Substitut oder Substitutin im Warenhandel ist ein Beruf, zu dem man sich nach einer abgeschlossenen kaufmännischen Handelslehre weiterbilden kann. Schulabschluss und abgeschlossene Kaufmannslehre sind Voraussetzungen, um diese leitende Tätigkeit, mit der man den Abteilungsleiter unterstützt, erreichen zu können.
Zu den wesentlichen Aufgaben eines Substituten oder einer Substitutin im Warenhandel gehört es, Aufgaben im Einkauf und Verkauf, sowie in der Personalorganisation zu übernehmen. Warenhandelssubstituten und -Substitutinnen finden Ihre Anstellung zumeist im Facheinzelhandel, in Modehäusern, Schuhgeschäften oder Baumärkten beispielsweise, in Supermärkten oder Kaufhäusern. Auch in Autohäusern, im Versandhandel, in Apotheken und Parfümerien, sowie in Videotheken oder bei Auto- und Fahrradverleihern werden Substituten/-innen beschäftigt. Die Aufgaben, in denen man kompetent seine Arbeit verrichten muss, sind der Einkauf der Waren, die .
Die Gehäter Substitut (Warenhandel) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden