Die Gehälter in München
München ist die Hauptstadt und Metropole Bayerns und ein wichtiges Zentrum im Süden von Deutschland. Viele große bayrische, nationale und auch internationale Unternehmen haben ihren Sitz in München. Viele regionale und überregionale Medienunternehmen, aber auch Unternehmen der Hochtechnologie, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des IT-Sektors sind in München tätig. Auch der Tourismus spielt in der Stadt mit ihrem reichhaltigen Kulturangebot eine große Rolle. Auch die Fahrzeug- und Maschinenindustrie stellt ein wichtiges Standbein der Wirtschaft der Stadt dar. München ist auch ein Zentrum der Finanz- und Versicherungswirtschaft. München ist gut an das deutsche Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen, internationalen Flughafen.
Das Durchschnittsgehalt für Substitut (Warenhandel) in München beträgt 2.681,25 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.841,67 | € 3.520,83 | € 2.681,25 |
Netto | € 1.262,67 | € 2.222,27 | € 1.742,47 |
Substitut oder Substitutin im Warenhandel ist ein Beruf, zu dem man sich nach einer abgeschlossenen kaufmännischen Handelslehre weiterbilden kann. Schulabschluss und abgeschlossene Kaufmannslehre sind Voraussetzungen, um diese leitende Tätigkeit, mit der man den Abteilungsleiter unterstützt, erreichen zu können.
Zu den wesentlichen Aufgaben eines Substituten oder einer Substitutin im Warenhandel gehört es, Aufgaben im Einkauf und Verkauf, sowie in der Personalorganisation zu übernehmen. Warenhandelssubstituten und -Substitutinnen finden Ihre Anstellung zumeist im Facheinzelhandel, in Modehäusern, Schuhgeschäften oder Baumärkten beispielsweise, in Supermärkten oder Kaufhäusern. Auch in Autohäusern, im Versandhandel, in Apotheken und Parfümerien, sowie in Videotheken oder bei Auto- und Fahrradverleihern werden Substituten/-innen beschäftigt. Die Aufgaben, in denen man kompetent seine Arbeit verrichten muss, sind der Einkauf der Waren, die .
Die Gehäter Substitut (Warenhandel) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden