Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Substitut (Warenhandel) in Berlin beträgt 2.677,45 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.200,00 | € 3.154,90 | € 2.677,45 |
Netto | € 1.465,45 | € 1.966,90 | € 1.716,18 |
Substitut oder Substitutin im Warenhandel ist ein Beruf, zu dem man sich nach einer abgeschlossenen kaufmännischen Handelslehre weiterbilden kann. Schulabschluss und abgeschlossene Kaufmannslehre sind Voraussetzungen, um diese leitende Tätigkeit, mit der man den Abteilungsleiter unterstützt, erreichen zu können.
Zu den wesentlichen Aufgaben eines Substituten oder einer Substitutin im Warenhandel gehört es, Aufgaben im Einkauf und Verkauf, sowie in der Personalorganisation zu übernehmen. Warenhandelssubstituten und -Substitutinnen finden Ihre Anstellung zumeist im Facheinzelhandel, in Modehäusern, Schuhgeschäften oder Baumärkten beispielsweise, in Supermärkten oder Kaufhäusern. Auch in Autohäusern, im Versandhandel, in Apotheken und Parfümerien, sowie in Videotheken oder bei Auto- und Fahrradverleihern werden Substituten/-innen beschäftigt. Die Aufgaben, in denen man kompetent seine Arbeit verrichten muss, sind der Einkauf der Waren, die .
Die Gehäter Substitut (Warenhandel) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden