Die Gehälter in Zella-Mehlis
Die Kleinstadt Zella-Mehlis liegt im Freistaat Thüringen und gehört zum Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Die nächste Großstadt ist Erfurt. Die wirtschaftliche Umstrukturierung nach der Wende hat zur Folge, dass sich einige mittelständische Betriebe aus der Metallverarbeitung und der Automobilzulieferbranche angesiedelt haben. Auch Handwerk und Handel sind ansässig. In fünf Gewerbegebieten verteilen sich die Unternehmen. Über den Eisenbahnknotenpunkt, den der Bahnhof der Stadt bildet, verkehren viele und regelmäßige Züge in alle Richtungen. Auch Überlandbuslinien sind eingesetzt. Über die Bundesautobahn A71 und die drei Bundesstraßen B247, B280 und B62 ist das Stadtgebiet gut an das deutsche Fernstraßennetz angebunden. In Zella-Mehlis kann jeder Schulabschluss direkt vor Ort erworben werden.
Das Durchschnittsgehalt für Substitut (Warenhandel) in Zella-Mehlis beträgt 2.488,89 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.413,68 | € 2.564,10 | € 2.488,89 |
Netto | € 1.587,21 | € 1.672,34 | € 1.629,78 |
Substitut oder Substitutin im Warenhandel ist ein Beruf, zu dem man sich nach einer abgeschlossenen kaufmännischen Handelslehre weiterbilden kann. Schulabschluss und abgeschlossene Kaufmannslehre sind Voraussetzungen, um diese leitende Tätigkeit, mit der man den Abteilungsleiter unterstützt, erreichen zu können.
Zu den wesentlichen Aufgaben eines Substituten oder einer Substitutin im Warenhandel gehört es, Aufgaben im Einkauf und Verkauf, sowie in der Personalorganisation zu übernehmen. Warenhandelssubstituten und -Substitutinnen finden Ihre Anstellung zumeist im Facheinzelhandel, in Modehäusern, Schuhgeschäften oder Baumärkten beispielsweise, in Supermärkten oder Kaufhäusern. Auch in Autohäusern, im Versandhandel, in Apotheken und Parfümerien, sowie in Videotheken oder bei Auto- und Fahrradverleihern werden Substituten/-innen beschäftigt. Die Aufgaben, in denen man kompetent seine Arbeit verrichten muss, sind der Einkauf der Waren, die .
Die Gehäter Substitut (Warenhandel) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden