Die Gehälter in Bottrop
Die Großstadt Bottrop ist eine Stadt im Ruhrgebiet. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten der Region spielt der Bergbau hier noch eine Rolle. Wenngleich diese auch gering ist. Zum Großteil ist die Wirtschaft der Stadt jedoch von der verarbeitenden Industrie geprägt. So finden sich beispielsweise Logistikunternehmen, aber auch viele Hersteller von Armaturen und Lebensmitteln in der Stadt. Auch das Verlagswesen und der Bereich Autotuning sind vertreten. In Bottrop sind mehrere Zeitungen und ein Radiosender ansässig. Die Stadt ist an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen. Für den Verkehr innerhalb der Stadt stehen mehrere Buslinien zur Verfügung, die die verschiedenen Stadtteile verbinden.
Das Durchschnittsgehalt für Substitut (Warenhandel) in Bottrop beträgt 2.600,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.600,00 | € 2.600,00 | € 2.600,00 |
Netto | € 1.626,72 | € 1.626,72 | € 1.626,72 |
Substitut oder Substitutin im Warenhandel ist ein Beruf, zu dem man sich nach einer abgeschlossenen kaufmännischen Handelslehre weiterbilden kann. Schulabschluss und abgeschlossene Kaufmannslehre sind Voraussetzungen, um diese leitende Tätigkeit, mit der man den Abteilungsleiter unterstützt, erreichen zu können.
Zu den wesentlichen Aufgaben eines Substituten oder einer Substitutin im Warenhandel gehört es, Aufgaben im Einkauf und Verkauf, sowie in der Personalorganisation zu übernehmen. Warenhandelssubstituten und -Substitutinnen finden Ihre Anstellung zumeist im Facheinzelhandel, in Modehäusern, Schuhgeschäften oder Baumärkten beispielsweise, in Supermärkten oder Kaufhäusern. Auch in Autohäusern, im Versandhandel, in Apotheken und Parfümerien, sowie in Videotheken oder bei Auto- und Fahrradverleihern werden Substituten/-innen beschäftigt. Die Aufgaben, in denen man kompetent seine Arbeit verrichten muss, sind der Einkauf der Waren, die .
Die Gehäter Substitut (Warenhandel) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden