Die Gehälter in Stockstadt am Main
Der Markt Stockstadt am Main liegt im Landkreis Aschaffenburg in Unterfranken. Die günstige Lage der Marktgemeinde, an der Grenze zu Aschaffenburg und anderen Städten, wie Babenhausen oder Seligenstadt bieten sich in der Marktgemeinde viele Möglichkeiten. In Stockstadt am Main findet sich ansässige Industrie aus verschiedenen Branchen, in denen man Ausbildung und auch Arbeit finden kann. Auch die Handwerks- und Handelsbetriebe in der Marktgemeinde bieten Potential. Ein großer Betrieb aus dem Bereich Karosserie- und Fahrzeugbau und andere Firmen ergeben einen stabilen Standort. Im Einzugsgebiet von Stockstadt am Main befinden sich alle Schulen, die dazu nötig sind, ein solides, dreigliedriges Bildungssystem bieten zu können.
Das Durchschnittsgehalt für PC-Fachkraft - kaufmännisch in Stockstadt am Main beträgt 2.069,17 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.787,50 | € 2.350,83 | € 2.069,17 |
Netto | € 1.004,87 | € 1.578,41 | € 1.291,64 |
Die PC-Fachkraft - kaufmännisch findet ihr Hauptaufgabenfeld in der kaufmännischen Sachbearbeitung. Hier wird sie vor allem in den Bereichen Rechnungs- und Personalwesen und Bürokommunikation eingesetzt.
Arbeitsplätze für die PC-Fachkraft - kaufmännisch liegen in Handwerksbetrieben oder großen Industrie- und Handelsunternehmen der verschiedenen Wirtschaftszweige. Genauso gut kann die PC-Fachkraft - kaufmännisch jedoch auch im Dienstleistungsbereich oder in der öffentlichen Verwaltung tätig werden. Die PC-Fachkraft - kaufmännisch ist eine Fachkraft für die Textgestaltung und die kaufmännische Sachbearbeitung mit Hilfe der EDV. Dabei werden moderne Büroorganisations- und Kommunikationsmittel eingesetzt. Die Erledigung des Schriftverkehrs und das Erstellen von Statistiken, Dateien und Karteien gehören zu den Hauptaufgaben von der PC-Fachkraft - kaufmännisch. Die PC-Fachkraft - kaufmännisch sorgt .
Die Gehäter PC-Fachkraft - kaufmännisch basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden