Die Gehälter in Aschaffenburg
Die Stadt mit dem milden Klima liegt in Bayern in der Nähe von Frankfurt. Mit seiner Altstadt, dem Schloss Johannisburg, den vielen Parkanlagen, Theatern und Museen ist Aschaffenburg ein großer Anziehungspunkt für zahlreiche Touristen. Neben dem Tourismus ist auch die belebte Gastronomieszene ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Überdies hinaus ist in Aschaffenburg die Textilindustrie angesiedelt, aber auch die Holz- und Papierverarbeitung stellt hier ein wichtiges wirtschaftliches Standbein dar. Auch die Fahrzeugindustrie ist hier vertreten. Die Stadt besitzt auch einen Hafen am Main, an dem große Warenmengen umgeschlagen werden. Die Stadt ist gut an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen. In der Stadt verkehren Busse.
Das Durchschnittsgehalt für PC-Fachkraft - kaufmännisch in Aschaffenburg beträgt 2.956,79 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.200,64 | € 4.712,94 | € 2.956,79 |
Netto | € 924,66 | € 3.153,90 | € 2.039,28 |
Die PC-Fachkraft - kaufmännisch findet ihr Hauptaufgabenfeld in der kaufmännischen Sachbearbeitung. Hier wird sie vor allem in den Bereichen Rechnungs- und Personalwesen und Bürokommunikation eingesetzt.
Arbeitsplätze für die PC-Fachkraft - kaufmännisch liegen in Handwerksbetrieben oder großen Industrie- und Handelsunternehmen der verschiedenen Wirtschaftszweige. Genauso gut kann die PC-Fachkraft - kaufmännisch jedoch auch im Dienstleistungsbereich oder in der öffentlichen Verwaltung tätig werden. Die PC-Fachkraft - kaufmännisch ist eine Fachkraft für die Textgestaltung und die kaufmännische Sachbearbeitung mit Hilfe der EDV. Dabei werden moderne Büroorganisations- und Kommunikationsmittel eingesetzt. Die Erledigung des Schriftverkehrs und das Erstellen von Statistiken, Dateien und Karteien gehören zu den Hauptaufgaben von der PC-Fachkraft - kaufmännisch. Die PC-Fachkraft - kaufmännisch sorgt .
Die Gehäter PC-Fachkraft - kaufmännisch basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden