Die Gehälter in Bochum
Die ehemalige Stahl- und Bergbaustadt im Ruhrgebiet ist heute ein wichtiges Dienstleistungszentrum, aber auch ein Zentrum der Forschung und des Wissens. Neben der Fahrzeug- und Elektronikindustrie sind vor allem Medienunternehmen und Handelsbetriebe in der Stadt ansässig. Die Universitätsstadt mit mehreren Hochschulen verfügt auch über mehrere Forschungseinrichtungen und ist überdies hinaus für die reiche Theaterlandschaft, sowie für seine Museen und Ausstellungshäuser bekannt. Die Stadt ist per Bahn und Autobahn sehr gut an das Verkehrsnetz angebunden und verfügt auch über eine gute Infrastruktur, was den Nahverkehr betrifft. Buslinien und Stadtbahn sind flächendeckend vertreten und verbinden die wichtigen Punkte der Stadt mit zahlreichen Linien.
Das Durchschnittsgehalt für PC-Fachkraft - kaufmännisch in Bochum beträgt 2.000,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.400,00 | € 2.600,00 | € 2.000,00 |
Netto | € 1.024,09 | € 1.674,34 | € 1.349,22 |
Die PC-Fachkraft - kaufmännisch findet ihr Hauptaufgabenfeld in der kaufmännischen Sachbearbeitung. Hier wird sie vor allem in den Bereichen Rechnungs- und Personalwesen und Bürokommunikation eingesetzt.
Arbeitsplätze für die PC-Fachkraft - kaufmännisch liegen in Handwerksbetrieben oder großen Industrie- und Handelsunternehmen der verschiedenen Wirtschaftszweige. Genauso gut kann die PC-Fachkraft - kaufmännisch jedoch auch im Dienstleistungsbereich oder in der öffentlichen Verwaltung tätig werden. Die PC-Fachkraft - kaufmännisch ist eine Fachkraft für die Textgestaltung und die kaufmännische Sachbearbeitung mit Hilfe der EDV. Dabei werden moderne Büroorganisations- und Kommunikationsmittel eingesetzt. Die Erledigung des Schriftverkehrs und das Erstellen von Statistiken, Dateien und Karteien gehören zu den Hauptaufgaben von der PC-Fachkraft - kaufmännisch. Die PC-Fachkraft - kaufmännisch sorgt .
Die Gehäter PC-Fachkraft - kaufmännisch basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden