Die Gehälter in Pegnitz
Die Stadt Pegnitz liegt im Landkreis Bayreuth in Oberfranken. Bayreuth ist etwa 27 Kilometer entfernt. Pegnitz verfügt über ein gut ausgebautes Verkehrsnetz. Es gibt den unmittelbaren Anschluss an die Bundesautobahn A9, sowie die Bundesstraßen B2 und B85. Nahe gelegen ist auch der Regionalflughafen in Bayreuth. In der Stadt gibt es alle Schulen, die ein dreigliedriges Schulsystem erfordert. Auch das Abitur kann vor Ort gemacht werden. Eine staatliche Hotelfachschule und eine Berufsschule ergänzen das System. Wirtschaft und Infrastruktur sind gut entwickelt und bieten zahlreichen Firmen gute Standortbedingungen. Es gibt einige Dienstleister und Einzelhandelsbetriebe. Im Pflegebereich bietet die Stadt viele Möglichkeiten durch ein Krankenhaus und Altenheime.
Das Durchschnittsgehalt für PC-Fachkraft - kaufmännisch in Pegnitz beträgt 1.760,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.710,00 | € 1.810,00 | € 1.760,00 |
Netto | € 1.174,45 | € 1.232,55 | € 1.203,50 |
Die PC-Fachkraft - kaufmännisch findet ihr Hauptaufgabenfeld in der kaufmännischen Sachbearbeitung. Hier wird sie vor allem in den Bereichen Rechnungs- und Personalwesen und Bürokommunikation eingesetzt.
Arbeitsplätze für die PC-Fachkraft - kaufmännisch liegen in Handwerksbetrieben oder großen Industrie- und Handelsunternehmen der verschiedenen Wirtschaftszweige. Genauso gut kann die PC-Fachkraft - kaufmännisch jedoch auch im Dienstleistungsbereich oder in der öffentlichen Verwaltung tätig werden. Die PC-Fachkraft - kaufmännisch ist eine Fachkraft für die Textgestaltung und die kaufmännische Sachbearbeitung mit Hilfe der EDV. Dabei werden moderne Büroorganisations- und Kommunikationsmittel eingesetzt. Die Erledigung des Schriftverkehrs und das Erstellen von Statistiken, Dateien und Karteien gehören zu den Hauptaufgaben von der PC-Fachkraft - kaufmännisch. Die PC-Fachkraft - kaufmännisch sorgt .
Die Gehäter PC-Fachkraft - kaufmännisch basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden