Die Gehälter in Solingen
Die Großstadt Solingen liegt in Nordrhein Westfalen und ist ein wichtiges Zentrum für die Kunststoff- und Metallwarenindustrie. Aber auch einige Betriebe der Fahrzeugindustrie sind hier ansässig. Überdies hinaus ist Solingen schon historisch gesehen bekannt für seine zahlreichen Schneidwerkbetriebe. Abgesehen davon finden sich noch einige Unternehmen der Lebensmittelbranche und der Medizintechnik in der Stadt. Die Stadt besitzt ein reges Kultur- aber auch Nachtleben. In der Stadt sind zahlreiche Museen angesiedelt, die von der Geschichte der Stadt zeugen. Es finden aber auch zahlreiche kulturelle und musikalische Veranstaltungen statt, die unzählige Besucher anziehen. In der Stadt Solingen sorgen Busse und Obusse für die Nahverkehrsversorgung.
Das Durchschnittsgehalt für PC-Fachkraft - kaufmännisch in Solingen beträgt 850,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 700,00 | € 1.000,00 | € 850,00 |
Netto | € 462,10 | € 600,15 | € 531,13 |
Die PC-Fachkraft - kaufmännisch findet ihr Hauptaufgabenfeld in der kaufmännischen Sachbearbeitung. Hier wird sie vor allem in den Bereichen Rechnungs- und Personalwesen und Bürokommunikation eingesetzt.
Arbeitsplätze für die PC-Fachkraft - kaufmännisch liegen in Handwerksbetrieben oder großen Industrie- und Handelsunternehmen der verschiedenen Wirtschaftszweige. Genauso gut kann die PC-Fachkraft - kaufmännisch jedoch auch im Dienstleistungsbereich oder in der öffentlichen Verwaltung tätig werden. Die PC-Fachkraft - kaufmännisch ist eine Fachkraft für die Textgestaltung und die kaufmännische Sachbearbeitung mit Hilfe der EDV. Dabei werden moderne Büroorganisations- und Kommunikationsmittel eingesetzt. Die Erledigung des Schriftverkehrs und das Erstellen von Statistiken, Dateien und Karteien gehören zu den Hauptaufgaben von der PC-Fachkraft - kaufmännisch. Die PC-Fachkraft - kaufmännisch sorgt .
Die Gehäter PC-Fachkraft - kaufmännisch basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden