Die Gehälter in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main war schon immer ein wirtschaftliches Zentrum in Deutschland. Heutzutage ist Frankfurt vor allem ein wichtiges und international bedeutendes Finanzzentrum und Börsenplatz. Aber auch viele andere nationale und internationale Unternehmen des Handels und des Dienstleistungssektors setzen auf die gute Infrastruktur in Frankfurt am Main und sind deshalb auch hier vertreten. Das Messezentrum Frankfurt ist ein wichtiger Wirtschaftsmotor und zieht regelmäßig zahlreiche Aussteller und Besucher aus dem In- und Ausland an. Auch der IT-Sektor ist in Frankfurt stark vertreten. Der Flughafen gehört zu den größten der Welt und sorgt neben Bahn, Rheinschifffahrt und Autobahn für die nationale und internationale Verkehrsanbindung.
Das Durchschnittsgehalt für PC-Fachkraft - kaufmännisch in Frankfurt am Main beträgt 2.569,71 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.221,00 | € 3.918,42 | € 2.569,71 |
Netto | € 915,33 | € 2.616,76 | € 1.766,05 |
Die PC-Fachkraft - kaufmännisch findet ihr Hauptaufgabenfeld in der kaufmännischen Sachbearbeitung. Hier wird sie vor allem in den Bereichen Rechnungs- und Personalwesen und Bürokommunikation eingesetzt.
Arbeitsplätze für die PC-Fachkraft - kaufmännisch liegen in Handwerksbetrieben oder großen Industrie- und Handelsunternehmen der verschiedenen Wirtschaftszweige. Genauso gut kann die PC-Fachkraft - kaufmännisch jedoch auch im Dienstleistungsbereich oder in der öffentlichen Verwaltung tätig werden. Die PC-Fachkraft - kaufmännisch ist eine Fachkraft für die Textgestaltung und die kaufmännische Sachbearbeitung mit Hilfe der EDV. Dabei werden moderne Büroorganisations- und Kommunikationsmittel eingesetzt. Die Erledigung des Schriftverkehrs und das Erstellen von Statistiken, Dateien und Karteien gehören zu den Hauptaufgaben von der PC-Fachkraft - kaufmännisch. Die PC-Fachkraft - kaufmännisch sorgt .
Die Gehäter PC-Fachkraft - kaufmännisch basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden