Die Gehälter in Lüneburg
Die Hansestadt Lüneburg liegt in der Nähe von Hamburg. Die Stadt besitzt zahlreiche historische Gebäude, die Besucher anziehen. Doch auch die Theateraufführungen, die Ausstellungen und Veranstaltungen sorgen dafür, dass Lüneburg Touristen aus der ganzen Welt anzieht. Der Tourismus spielt somit eine große Rolle, doch es finden sich auch zahlreiche Unternehmen aus der Lebensmittelbranche und aus der Kommunikationstechnik in der Stadt. Lüneburg besitzt eine Universität. In der Stadt befinden sich einige Fernsehstationen und Radiosender. Das Medienleben wird zudem noch durch einige Zeitungen geprägt. Lüneburg hat einen Bahnhof. Für internationale Flüge wird der Flughafen Hamburg genutzt. Zudem ist die Stadt gut an das Autobahnnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für PC-Fachkraft - kaufmännisch in Lüneburg beträgt 2.075,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.450,00 | € 2.700,00 | € 2.075,00 |
Netto | € 1.059,85 | € 1.784,63 | € 1.422,24 |
Die PC-Fachkraft - kaufmännisch findet ihr Hauptaufgabenfeld in der kaufmännischen Sachbearbeitung. Hier wird sie vor allem in den Bereichen Rechnungs- und Personalwesen und Bürokommunikation eingesetzt.
Arbeitsplätze für die PC-Fachkraft - kaufmännisch liegen in Handwerksbetrieben oder großen Industrie- und Handelsunternehmen der verschiedenen Wirtschaftszweige. Genauso gut kann die PC-Fachkraft - kaufmännisch jedoch auch im Dienstleistungsbereich oder in der öffentlichen Verwaltung tätig werden. Die PC-Fachkraft - kaufmännisch ist eine Fachkraft für die Textgestaltung und die kaufmännische Sachbearbeitung mit Hilfe der EDV. Dabei werden moderne Büroorganisations- und Kommunikationsmittel eingesetzt. Die Erledigung des Schriftverkehrs und das Erstellen von Statistiken, Dateien und Karteien gehören zu den Hauptaufgaben von der PC-Fachkraft - kaufmännisch. Die PC-Fachkraft - kaufmännisch sorgt .
Die Gehäter PC-Fachkraft - kaufmännisch basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden