Die Gehälter in Spiesen-Elversberg
Die Stadt Spiesen-Elversberg liegt im Bundesland Saarland - im Landkreis Neunkirchen, etwa fünfzehn Kilometer von Saarbrücken entfernt. Die Gemeinde ist über die Bundesstraße B41 und die Bundesautobahn A8 gut an das deutsche Fernstraßennetz angebunden. Eine Grundschule und eine erweiterte Realschule stellen das Bildungssystem in Spiesen dar; eine Volkshochschule bedient die Nachfrage in der Erwachsenenbildung. Die Wirtschaft der Region setzt sich aus starken Betrieben aus dem Einzelhandel, dem Handwerk und dem gastronomischen Sektor zusammen. Ein Plan zur Wirtschaftsförderung sorgt für neue Niederlassungen und Gründungen, in denen sich auch neue Arbeitsplätze hervortun. Neben schönen Wanderwegen ist vor allem der Rosengarten am Galgenbergturm sehenswert.
Das Durchschnittsgehalt für Möbelpacker in Spiesen-Elversberg beträgt 1.311,11 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 933,33 | € 1.688,89 | € 1.311,11 |
Netto | € 724,32 | € 1.316,62 | € 1.020,47 |
Der/die Möbelpacker/in liefert, montiert und bearbeitet Küchenmöbel und andere Möbelteile. Auch die Installation elektrischer Einrichtungen und Geräte gehört zum Aufgabegebiet.
Arbeitsplätze findet der/die Möbelpacker/in vor allem in Möbelspeditionen, in der Möbelherstellung sowie in Unternehmen des Möbel- oder Küchenhandels. Der Beruf des/der Möbelpacker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf und wird von Industrie und Handel mit einer Dauer von drei Jahren angeboten. Der/die Möbelpacker/in ist für die Auslieferung von Möbeln, Geräten, Umzugsgut und Küchen zuständig. Dabei führt er/sie sowohl Verpackungs- als auch Lagerarbeiten aus. Der/die Möbelpacker/in baut die Küchen und Möbel auf und ab und übernimmt die Installation von elektrischen Geräten. Der/die Möbelpacker/in benötigt für die Ausübung des Berufes neben körperlicher Kraft auch eine Menge handwerkliches Geschick. Außerdem prüft .
Die Gehäter Möbelpacker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden