Die Gehälter in Reutlingen
Die Stadt Reutlingen liegt in Baden-Württemberg an der Schwäbischen Alb. Die Stadt hat eine lange Geschichte und besitzt viele sehenswerte Bauwerke und Einrichtungen. Das kulturelle Leben in der Stadt wird über das Jahr durch zahlreiche Veranstaltungen attraktiv gestaltet. Die Wirtschaft von Reutlingen setzt sich aus einigen Industriebetrieben und zahlreichen Dienstleistungsunternehmen zusammen. Vor allem die Energiewirtschaft spielt hier eine tragende Rolle. Die Medienlandschaft wird durch Zeitungen und Fernsehsender gekennzeichnet. Reutlingen ist nicht direkt an das Autobahnnetz angeschlossen, verfügt aber über einen großen Bahnhof, über den Personen und Güter transportiert werden. Innerhalb des Stadtgebietes sind Busse unterwegs, die den Nahverkehr der Stadt sichern.
Das Durchschnittsgehalt für Möbelpacker in Reutlingen beträgt 1.688,89 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.688,89 | € 1.688,89 | € 1.688,89 |
Netto | € 1.137,00 | € 1.137,00 | € 1.137,00 |
Der/die Möbelpacker/in liefert, montiert und bearbeitet Küchenmöbel und andere Möbelteile. Auch die Installation elektrischer Einrichtungen und Geräte gehört zum Aufgabegebiet.
Arbeitsplätze findet der/die Möbelpacker/in vor allem in Möbelspeditionen, in der Möbelherstellung sowie in Unternehmen des Möbel- oder Küchenhandels. Der Beruf des/der Möbelpacker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf und wird von Industrie und Handel mit einer Dauer von drei Jahren angeboten. Der/die Möbelpacker/in ist für die Auslieferung von Möbeln, Geräten, Umzugsgut und Küchen zuständig. Dabei führt er/sie sowohl Verpackungs- als auch Lagerarbeiten aus. Der/die Möbelpacker/in baut die Küchen und Möbel auf und ab und übernimmt die Installation von elektrischen Geräten. Der/die Möbelpacker/in benötigt für die Ausübung des Berufes neben körperlicher Kraft auch eine Menge handwerkliches Geschick. Außerdem prüft .
Die Gehäter Möbelpacker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden