Die Gehälter in Großbeeren
Die Gemeinde Großbeeren gehört zum Landkreis Teltow-Fläming und liegt im Bundesland Brandenburg. Der Ort liegt im so genannten Teltow-Gebiet, südlich der Bundeshauptstadt Berlin. Der ganze Süden der Metropole wird von Großbeeren aus versorgt; hier ist ein Güterverkehrszentrum angesiedelt, sowie ein großer Containerumschlagsbahnhof. Auch einige große Lebensmittelketten haben hier ihre Logistikzentralen. Die Bundesstraße B101 bindet die Gemeinde an das Netz der deutschen Straßen an; über den Bahnhof Großbeeren gelangt man via Regionalexpress unter anderem nach Berlin und Ludwigsfelde. In der Ortschaft ist die Lehranstalt für Gartenbau und Floristik angesiedelt, die schon vor der Maueröffnung als Forschungsinstitut geführt wurde. Auch ein Internat ist hier anhängig.
Das Durchschnittsgehalt für Möbelpacker in Großbeeren beträgt 1.625,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.625,00 | € 1.625,00 | € 1.625,00 |
Netto | € 1.152,52 | € 1.152,52 | € 1.152,52 |
Der/die Möbelpacker/in liefert, montiert und bearbeitet Küchenmöbel und andere Möbelteile. Auch die Installation elektrischer Einrichtungen und Geräte gehört zum Aufgabegebiet.
Arbeitsplätze findet der/die Möbelpacker/in vor allem in Möbelspeditionen, in der Möbelherstellung sowie in Unternehmen des Möbel- oder Küchenhandels. Der Beruf des/der Möbelpacker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf und wird von Industrie und Handel mit einer Dauer von drei Jahren angeboten. Der/die Möbelpacker/in ist für die Auslieferung von Möbeln, Geräten, Umzugsgut und Küchen zuständig. Dabei führt er/sie sowohl Verpackungs- als auch Lagerarbeiten aus. Der/die Möbelpacker/in baut die Küchen und Möbel auf und ab und übernimmt die Installation von elektrischen Geräten. Der/die Möbelpacker/in benötigt für die Ausübung des Berufes neben körperlicher Kraft auch eine Menge handwerkliches Geschick. Außerdem prüft .
Die Gehäter Möbelpacker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden