Die Gehälter in Rheda-Wiedenbrück
Rheda-Wiedenbrück gehört zum Kreis Gütersloh und liegt im attraktiven Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Städte Oelde, Rietberg, Langenberg, Herzebrock-Clarholz sowie Gütersloh selbst befinden sich gewissermaßen in unmittelbarer Nachbarschaft von Rheda-Wiedenbrück. St. Vit, Wiedenbrück, Batenhorst und Lintel sind die Ortsteile, in die sich die schöne Kreisstadt aufgliedern lässt. Sehr gute Verkehrsanbindungen ermöglichen es den Arbeitnehmern sowohl innerorts, als auch außerstädtisch, in relativ kurzer Zeit von A nach B zu gelangen. Hauptarbeitgeber sind in dieser Region beispielsweise in der Möbelbranche oder in der Kfz-Industrie zu finden. Weitere in der Nähe angesiedelte Unternehmen sind beispielsweise die Bertelsmann AG, Interlübke, das Tönnies Fleischwerk sowie Musterring oder Garant-Möbel.
Das Durchschnittsgehalt für Möbelpacker in Rheda-Wiedenbrück beträgt 1.440,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.440,00 | € 1.440,00 | € 1.440,00 |
Netto | € 1.022,88 | € 1.022,88 | € 1.022,88 |
Der/die Möbelpacker/in liefert, montiert und bearbeitet Küchenmöbel und andere Möbelteile. Auch die Installation elektrischer Einrichtungen und Geräte gehört zum Aufgabegebiet.
Arbeitsplätze findet der/die Möbelpacker/in vor allem in Möbelspeditionen, in der Möbelherstellung sowie in Unternehmen des Möbel- oder Küchenhandels. Der Beruf des/der Möbelpacker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf und wird von Industrie und Handel mit einer Dauer von drei Jahren angeboten. Der/die Möbelpacker/in ist für die Auslieferung von Möbeln, Geräten, Umzugsgut und Küchen zuständig. Dabei führt er/sie sowohl Verpackungs- als auch Lagerarbeiten aus. Der/die Möbelpacker/in baut die Küchen und Möbel auf und ab und übernimmt die Installation von elektrischen Geräten. Der/die Möbelpacker/in benötigt für die Ausübung des Berufes neben körperlicher Kraft auch eine Menge handwerkliches Geschick. Außerdem prüft .
Die Gehäter Möbelpacker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden