Die Gehälter in Miesbach
Die Stadt Miesbach ist Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Bundesland Bayern. Sie ist zentral zwischen München, Bad Tölz und Rosenheim gelegen. In Miesbach werden alle schulischen Einrichtungen unterhalten, in denen man Schulabschlüsse bis zum Abitur erlangen kann. Auch einige Berufsschulen sind eingerichtet, wie etwa eine Altenpflegeschule. Das Stadtgebiet ist über die Bundesstraßen B472 und B307, sowie die Bundesautobahn A8 aus jeder Richtung gut mit dem Auto zu erreichen. Zugverbindungen, die am örtlichen Bahnhof halten, führen bis München und Bayrischzell. Die Wirtschaft des Ortes setzt sich aus zahlreichen Betrieben des Handels und der Dienstleistungen zusammen. Landwirtschaft und Forstbau sind weitere Standbeine.
Das Durchschnittsgehalt für Möbelpacker in Miesbach beträgt 1.937,40 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.557,00 | € 2.317,79 | € 1.937,40 |
Netto | € 1.026,45 | € 1.777,44 | € 1.401,95 |
Der/die Möbelpacker/in liefert, montiert und bearbeitet Küchenmöbel und andere Möbelteile. Auch die Installation elektrischer Einrichtungen und Geräte gehört zum Aufgabegebiet.
Arbeitsplätze findet der/die Möbelpacker/in vor allem in Möbelspeditionen, in der Möbelherstellung sowie in Unternehmen des Möbel- oder Küchenhandels. Der Beruf des/der Möbelpacker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf und wird von Industrie und Handel mit einer Dauer von drei Jahren angeboten. Der/die Möbelpacker/in ist für die Auslieferung von Möbeln, Geräten, Umzugsgut und Küchen zuständig. Dabei führt er/sie sowohl Verpackungs- als auch Lagerarbeiten aus. Der/die Möbelpacker/in baut die Küchen und Möbel auf und ab und übernimmt die Installation von elektrischen Geräten. Der/die Möbelpacker/in benötigt für die Ausübung des Berufes neben körperlicher Kraft auch eine Menge handwerkliches Geschick. Außerdem prüft .
Die Gehäter Möbelpacker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden