Die Gehälter in Wülfrath
n Nordrhein-Westfalen, im Niederbergischen Land befindet sich die Stadt Wülfrath. Diese wird als Mittelzentrum des Landkreises Mettmann bezeichnet. Einer der wichtigsten Wirtschaftszweige von Wülfrath stellt sicherlich der Tourismus dar. Mit einem großen Angebot an Wander- und Radwegen und einer herrlichen Landschaft ist die Stadt bei Touristen sehr beliebt. Wodurch natürlich im Bereich Tourismus auch sämtliche anhängige Arbeitsplätze angeboten werden. Neben den Unternehmen im Tourismus finden sich vor Ort auch viele Betriebe im Bereich Handel, Dienstleistungen, Handwerk und auch Gesundheitswesen. Die Verkehrsanbindung erfolgt über die Bundesstraße B244 und die Autobahn A46. Im öffentlichen Nahverkehr besteht ein S-Bahn-Anschluss an die Linie Wuppertal-Vohwinkel-Essen-Überruhr.
Das Durchschnittsgehalt für Möbelpacker in Wülfrath beträgt 1.800,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.800,00 | € 1.800,00 | € 1.800,00 |
Netto | € 1.209,81 | € 1.227,23 | € 1.218,52 |
Der/die Möbelpacker/in liefert, montiert und bearbeitet Küchenmöbel und andere Möbelteile. Auch die Installation elektrischer Einrichtungen und Geräte gehört zum Aufgabegebiet.
Arbeitsplätze findet der/die Möbelpacker/in vor allem in Möbelspeditionen, in der Möbelherstellung sowie in Unternehmen des Möbel- oder Küchenhandels. Der Beruf des/der Möbelpacker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf und wird von Industrie und Handel mit einer Dauer von drei Jahren angeboten. Der/die Möbelpacker/in ist für die Auslieferung von Möbeln, Geräten, Umzugsgut und Küchen zuständig. Dabei führt er/sie sowohl Verpackungs- als auch Lagerarbeiten aus. Der/die Möbelpacker/in baut die Küchen und Möbel auf und ab und übernimmt die Installation von elektrischen Geräten. Der/die Möbelpacker/in benötigt für die Ausübung des Berufes neben körperlicher Kraft auch eine Menge handwerkliches Geschick. Außerdem prüft .
Die Gehäter Möbelpacker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden