Die Gehälter in Unterschleißheim
Die Stadt Unterschleißheim liegt im Landkreis München im Bundesland Bayern. Etwa fünfzehn Kilometer trennen die Stadt von der Landeshauptstadt. Ein Sonderpädagogisches Förderzentrum ergänzt das ausgezeichnete Schulsystem in Unterschleißheim; von der Grundschule bis zum Gymnasium wird jedem Bildungsanspruch genüge getan. Weitere Möglichkeiten bietet die Nähe zu München, dessen Schulen und Universitäten. An Arbeits- und Lehrstellen besteht wenig Mangel. Ein Weltkonzern der Computerbranche hat hier seine Niederlassung, neben einem großen deutschen Automobilkonzern und anderen verschiedenen gearteten Betrieben aus allen Bereichen. Über die Autobahnen A99 und A92 und die Bundesstraße B13 sowie den Flughafen Franz-Josef-Strauß ist Unterschleißheim ein ausgezeichnetes Verkehrszentrum. Bahnverkehr und Buslinien ergänzen das Angebot.
Das Durchschnittsgehalt für Master of Business Administration (MBA) in Unterschleißheim beträgt 1.950,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.300,00 | € 2.600,00 | € 1.950,00 |
Netto | € 1.031,88 | € 1.944,58 | € 1.488,23 |
Der Beruf als Master of Business Administration, der oft auch mit den Buchstaben MBA abgekürzt wird, ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Lange Zeit war dieser Abschluss in Deutschland nahezu gar nicht anerkannt.
Bei diesem Studium handelt es sich um ein erweitertes Managerstudium. Dies ist auch der Grund, warum das Studium höchstens zwei Jahre andauert. Nachdem bereits ein herkömmliches Managerstudium abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit, sich auf verschiedene Weise bzw. in verschiedene Richtungen hin weiterzubilden. Den Master of Business Administration kann man beispielsweise in den Richtungen Logistik, Personalmanagement oder Finanzwesen erlangen. Es gibt jedoch zahlreiche weitere Varianten. Auch ist es so, dass es verschiedene Studienmöglichkeiten gibt, beispielsweise das Studium an einer .
Die Gehäter Master of Business Administration (MBA) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden