Die Gehälter in Deggendorf
Die Stadt Deggendorf liegt im Freistaat Bayern. Sie bildet einen eigenen Landkreis und liegt im Regierungsbezirk Niederbayern. Deggendorf ist in 7 verschiedene Stadtteile untergliedert. Hierzu gehören Fischerdorf, Eichberg, Greising, Seebach, Mietraching, Schaching und Natternberg. Die Wirtschaft der Stadt ist sehr vielseitig. Unternehmen des Leichtmetallbaus, der Eisenverarbeitung, der Textilindustrie, der Gummiverarbeitung, des Reaktorbaus, der Holzverarbeitung, des Hoch- und Tiefbaus und der Kunststoffverarbeitung haben hier ihren Sitz und bieten den in der Region lebenden Menschen zahlreiche Arbeitsplätze. Vor allem Busse fahren in Deggendorf verschiedene Haltestellen an. Mit dem PKW erreicht man ebenfalls sehr viele Ziele in kurzer Zeit. Das Stadtmuseum ist sehr interessant.
Das Durchschnittsgehalt für Master of Business Administration (MBA) in Deggendorf beträgt 2.450,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.400,00 | € 2.500,00 | € 2.450,00 |
Netto | € 1.543,52 | € 1.544,79 | € 1.544,16 |
Der Beruf als Master of Business Administration, der oft auch mit den Buchstaben MBA abgekürzt wird, ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Lange Zeit war dieser Abschluss in Deutschland nahezu gar nicht anerkannt.
Bei diesem Studium handelt es sich um ein erweitertes Managerstudium. Dies ist auch der Grund, warum das Studium höchstens zwei Jahre andauert. Nachdem bereits ein herkömmliches Managerstudium abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit, sich auf verschiedene Weise bzw. in verschiedene Richtungen hin weiterzubilden. Den Master of Business Administration kann man beispielsweise in den Richtungen Logistik, Personalmanagement oder Finanzwesen erlangen. Es gibt jedoch zahlreiche weitere Varianten. Auch ist es so, dass es verschiedene Studienmöglichkeiten gibt, beispielsweise das Studium an einer .
Die Gehäter Master of Business Administration (MBA) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden